Sonntag, 17. Juni 2007, 12:43 Uhr

Grenzen des kantonalen Steuerwettbewerbs

[…] Anders als Konzerne können Kantone und ihre Einwohner bis auf Weiteres nicht vom Markt verschwinden. Also darf sich die Schweiz auch keinen Steruerwetbewerb leisten, der in einen Verdrängungskampf umschlägt. In der Logik jener herrschenden Ideologie, wonach Steuersenkungen immer gut und Steuern nie tief genug sind, kommt eines gar nicht so fernen Tages der Punkt, da Kantone elementare Ordnungsleistungen (wie eine wirksame Justiz) und Dienstleistungen (wie eine moderne Infrastruktur) nicht länger erbringen können.

Quelle: SonntagsZeitung, 17. Juni 2007, „Föderalismus, Parasitismus“ von Roger de Weck, S. 5.

In derselben Ausgabe lesen wir aus der Hand eines Leserbriefschreibers einen frappant verwandten Kommentar – hat Philipp Hadorn vielleicht gar recht?:

[…] Neunzehn gut betuchte Angeklagte schnallen sich die teuersten Anwälte an, und ein Minibetrieb der Zürcher Staatsanwaltschaft III versucht gemeinsam mit externen Gutachtern, aus rund 4150 Bundesordner voller Akten eine Anklage zu schreiben. Die Sparübungen bei der Justiz haben solche konkreten Folgen. Die Deregulierer wollen nicht zugeben, dass die vorliegenden Urteile möglicherweise das logische Resultat ihres schlanken, bürgerlichen Rechtes sind.

Philipp Hadorn

Quelle: SonntagsZeitung, 17. Juni 2007, „150 Millionen hätte man sparen können“, S. 23

Labels: Politik, Schweiz

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