Mittwoch, Juli 04, 2007

Gerichtsvorladung: Partyguide v. think eMeidi


Vorladung
Originally uploaded by emeidi

Showdown: Am 15. August 2007 treffe ich um 15:30 Uhr in meiner Geburtsstadt auf Jason (und die Argonauten?) zwecks Einvernahme. Der dritte Partyguide Hack, bei dem mir nachfolgendes zu Lasten gelegt wird, jährt sich just in diesen Tagen:

Art. 143bis

Wer ohne Bereicherungsabsicht auf dem Wege von Datenübertragungseinrichtungen unbefugterweise in ein fremdes, gegen seinen Zugriff besonders gesichertes Datenverarbeitungssystem eindringt, wird, auf Antrag, mit Gefängnis oder Busse bestraft.

Ich freue mich, dem fähigen Chefprogrammierer von Partyguide Antlitz in Antlitz gegenüber zu stehen.

Was bisher geschah ...

  • 4. Juli 2007 • Vorladung für die Einvernahme vom 15. August 2007 des Gerichtskreises VIII Bern-Laupen
  • Mitte Mai • Einvernahme auf dem Polizeiposten Neuenegg zwecks Abklärung der "wirtschaftlichen Verhältnisse" (auf Grund der am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen "neuen Strafprozessordnung")
  • 27. Februar 2007 • Befragung durch Computerexperten auf der Kantonspolizei Bern-Nordring nach Analyse der "Beweismittel"
  • 12. August 2006 • In der BernerZeitung erscheint ein Artikel über den Partyguide-Hack mit dem Titel "Blogger knackt Passwörter"
  • 10. August 2006 • In der Abendzeitung heute erscheint ein Artikel über den Partyguide-Hack mit dem Titel "Strafanzeige gegen Blogger"
  • 7. August 2006 • Ein Arbeitskollege übermittelt mir eine digitale Kopie des Briefes von Marc Fellmann. Ich stelle den Wisch auf's Netz. Reaktionen aus der Blogosphäre folgen unverzüglich
  • 2. August 2006 • Ich kann meinen Server auf dem Polizeiposten Bern-Nordring abholen
  • 28. Juli 2006 • Ich kann meine Workstation auf dem Polizeiposten Bern-Nordring abholen
  • 25. Juli 2006 • Befragung auf dem Polizeiposten Neuenegg. Anschliessend Hausdurchsuchung mit "Sicherstellung von Beweismitteln". Mein Server und meine Workstation werden (in einem Smart, notabene!) auf Bern chauffiert.
  • 11. Juli 2006 • Der Marketing-Verantwortliche bei Partyguide (und Pappi von Jason), Marcel Fellmann, schreibt einen Brief an meinen Arbeitgeber, die Universität Bern (ich erhalte den Brief erst am 7. August 2006 zugespielt)
  • 7. Juli 2006 • Einladung zur Befragung auf den Polizeiposten Neuenegg anlässlich eines "Rechtshilfegesuchs des Dezernates Betrug & Wirtschaftskriminalität"; wie es sich während der Befragung herausstellt, hat Partyguide Strafanzeige gegen mich erlassen
  • 10. Juni 2006 • Ich publiziere den Artikel "Der dritte Partyguide-Hack"

Eines kann man unseren Justizbehörden jedenfalls nicht vorwerfen lassen: Sie blieben definitiv nicht untätig. Ich bin jedenfalls froh, wenn die Sache am 15. August 2007 ein für alle mal abgeschlossen werden kann.

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Anonymous Anonym um 04.07.2007 11:31:00 Uhr

und wieso gad die sch**** bi mer so lang? wart sit gli me jahr uf sowas..

Anonymous Anonym um 04.07.2007 11:41:00 Uhr

Uuuh Özel, du wirsch so öppis vo iglochet!

Anonymous Anonym um 04.07.2007 11:44:00 Uhr

Zeigs dene Penner.

Anonymous Marc um 04.07.2007 13:34:00 Uhr

Das bringt mi doch uf dFrag: Si eigentlich aui Grichtsverhandlige öffentlech, oder isch das nume bi Show-Prozässe à la Swissair vs. Schwiz der Fau?
Naja, jedenfaus bini üsserscht gspannt ufe Richterspruch i dere Aglägeheit :)

Anonymous Marco um 04.07.2007 13:51:00 Uhr

na dann vill Erfolg.

D Frog isch nur: Isch es dene Staatsagstelle überhaupt möglich noch z vollzieh wie du das gmacht hesch. Nüt gege dä Richter oder Richterin aber wenn me über so e Tat duet entscheide mues me doch das könne nochvollzieh... anyway.

Na denn vill Spass mit em Jason und sig lieb mit ihm :P är ka jo au nüt drfür dass gwüssi Coder Fehler mache ;) Das mache mir jo au :P

Anonymous Piscu um 05.07.2007 13:39:00 Uhr

Hi

Das System könnte vom Gericht als "besonders gesichert" anerkannt werden. Wichtig für dich ist die "Bereicherungsabsicht", welche du selbstverständlich nicht hattest ;)

Blogger Smythe um 06.07.2007 20:36:00 Uhr

@Piscu (=Hobby-Jurist?):

Im ersten Semester fängt man an, den Jus-Studenten einzutrichtern, sie mögen das Gesetz genau lesen... 143bis verlangt explizit KEINE Bereicherungsabsicht.

Also: die Strafbarkeit steht und fällt in casu mit der richterlichen Auslegung des Begriffs des "besonders gesicherten Datenverarbeitungssystems"...

Anonymous Anonym um 10.07.2007 17:30:00 Uhr

Amüsant finde ich, dass ausgerechnet Jason Fellmann Dich angezeigt hat. Vielleicht lässt es sich damit erklären, dass er vor Jahren selbst vor Gericht stand und sein Haus durchsucht wurde, ich glaube, es ging um WareZ oder so (ohne Gewähr).

Blogger eMeidi um 10.07.2007 17:49:00 Uhr

@anonym: Oh, das wusste ich ja gar nicht. Dann sind ich und er sozusagen Leidensgenossen? Ich hoffe, dass er seinen Compi auch so rasch wieder zurückerhalten hat.

Selbstverständlich könnte ich dank deinem anonymen Kommentar nun ein weiteres Mal angezeigt werden - wegen übler Nachrede.

Marcel Fellmann, bitte greif nicht schon wieder für deinen Sohnemann in die Tasten!

Anonymous Anonym um 10.07.2007 19:25:00 Uhr

Üble Nachrede?

https://www.totse.com/en/zines/cud_a/cud876.html und nach M-E-M-O BBS suchen. Das war damals die Mailbox von Jason Fellmann.

Sollte Dich Jason Fellmann deswegen wegen übler Nachrede anzeigen, müsste man die Akten von damals anfordern, kein Problem.

Anonymous Anonym um 11.07.2007 16:20:00 Uhr

Hm, mir ist angeblich genau das Gleiche passiert (sprich STGB143bis)ein ehemaliger Arbeitgeber hat mich deswegen angezeigt. Sowas von dämlich... aber da habe ich keine allzu grosse Angst davor, denn einerseits habe ich einen guten Anwalt und andererseits diverse Zeugen, die aussagen, dass die Systeme des angeblichen "Angegriffenen" löchriger als ein Schweizer Käse sind

Viel Glück bei der Sache

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