Samstag, November 24, 2007

Der FC Thun und das Mädchen

Kann eine 15-Jährige Sex haben wollen mit einer ganzen Fussballmannschaft?

Quelle: MÄDCHEN, 15

Wie auch immer: Die Rechtslage ist klar:

Das Gesetz kennt da keine Grautöne: Die sind erwachsen. Die 15-Jährige nicht.

Und doch bleibt der schale Nachgeschmack:

Ein genauer Blick auf die Ereignisse ist (noch) nicht möglich. Nur so viel, dass hier wohl Möchtegernstars auf eine Möchtegernfrau getroffen sind. In einer Möchtegernwelt, wäre noch anzufügen.

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Blogger blogging remy um 25.11.2007 12:51:00 Uhr

Das Gesetz kennt da keine Grautöne: Die sind erwachsen. Die 15-Jährige nicht.

Stimmt doch gar nicht..hat der Autor Art. 187 StGB überhaupt gelesen? Denn hier kennt das Gesetz "Grautöne", insb. ist u.a. von "besonderen Umständen" die Rede, was z.B. der Fall ist, wenn die Initiative von der Person im Schutzalter ausgeht. Und generell geht aus dem Gesetzestext hervor, dass der Gesetzgeber nicht einfach alle Fälle gleichbehandeln will, was meiner Ansicht auch richtig ist.

Blogger eMeidi um 25.11.2007 18:50:00 Uhr

Wer den Wortlaut des Gesetzes genauer nachlesen will:

StGB Art. 187