Mittwoch, Januar 23, 2008

Nächster Partyguide-Gerichtstermin

Wichtiger Hinweis

Der anberaumte Termin wurde verschoben. Sobald der neue Termin bekannt ist, wird er in einem neuen Artikel auf meinem Blog publiziert.

Mario Aeby, 18. Februar 2008


Vorladung zur Hauptverhandlung
Originally uploaded by emeidi

Eigentlich wurde mir im August 2007 ja die nächste Verhandlung noch vor Jahresende versprochen, doch aus unbekannten Gründen findet die nächste Verhandlungsrunde nun erst mehr als sechs Monate nach dem ersten Termin statt:

Dienstag, 4. März 2008, 15:30 Uhr

Jason Felmann lässt sich dieses Mal nicht mehr von seinem Techniker Oliver Walzer vertreten (ein Schritt, der aus juristischer Sicht fragwürdig war), sondern hat einen Anwalt namens "M. Meier" engagiert.

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6 Kommentare | neuen Kommentar verfassen

Kommentare

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Anonymous Anonym um 23.01.2008 21:02:00 Uhr

"Weiter vorgeladen: Fellmann Jason vd Rechtanwalt" ... wunderschöni schribfähler... "Rechtanwalt"

Anonymous Ugugu um 23.01.2008 21:50:00 Uhr

Kannst Du mir als Blog-Newbie erklären, wieso dieser Blogeintrag in meinen Referern auftaucht? Ich komm nicht drauf...

Blogger eMeidi um 23.01.2008 21:57:00 Uhr

Evtl. ist es die Blogger-Leiste und der Link unter 'Next' ...

Anonymous Ugugu um 23.01.2008 22:23:00 Uhr

Ich steig immer noch nicht, wo das sein soll?

Gibts sowas wie ne Bedienungsanleitung für die ganz Blöden?

Anonymous M. Meier um 25.01.2008 01:39:00 Uhr

Hä?
Seit wann bin ich den Anwalt?
Ich heisse Michael Meier....aber Jason würde ich echt nie helfen.
Naja....dann bin ich eben jetzt Anwalt ;-)

OpenID asnfpoash um 20.05.2008 02:03:00 Uhr

und, wie liefs?

mich hat ne Mücke vom schlafen abgehalten (nach 30min hat sie ein vermatschtes-Ende gefunden, tot durch Kung-Fu).

Mir is noch n in Sinn gekommen, dass das DSG im Art. 2 festhält, dass es nicht für Personen natürliche Personen gültig ist, die Daten nur für den persönlichen Gebrauch nutzen, ergo, bei allen Hacks wo du nicht Personen bezogene Daten veröffentlicht hast kann das DSG dir nicht als Fallstrick angehängt werden.

Auszug DSG Artikel 2, Absatz 2:

Es ist nicht anwendbar auf:
a. Personendaten, die eine natürliche Person ausschliesslich zum persönlichen
Gebrauch bearbeitet und nicht an Aussenstehende bekannt gibt;
[...]