Donnerstag, Januar 31, 2008

Wie werde ich mein Stgw los?

Folgende Dokumentation zeigt, wie schnell einen die Armee mit einem Sturmgewehr ausstattet, aber wie schwierig es ist, dieses wieder loszuwerden ...

Merke: Um das Stgw zu erhalten, spielt der Strafregisterauszug keine Rolle. Um es aber abgeben zu können, muss man einen unbedenklichen Leumund vorweisen. Hä? Genau das habe ich auch gedacht. Argumentation: Wenn jemand Einträge im Strafregister hat, könnte es ja sein, dass im Gewissenszeugnis, das der Soldat ebenfalls vorlegen muss, unwahre Tatsachen enthält. Umkehrschluss: Wer schon jemanden totgeschlagen hat (und folglich einen Eintrag im Strafregister vorweist), hat keine Chance, seine Armeewaffe abzugeben ...

Doch genug gefaselt, hier die zweiteilige Sendung von YouTube:

Via: www.monoceros.ch

Dank: Kollege Kure.

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Kommentare

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OpenID waffendeponierung um 31.03.2008 23:37:00 Uhr

sehr schön!
ich habe mein sturmgewehr einfach im zeughaus vorbei gebracht. alles weiter erfährt man unter waffendeponierung.wordpress.com