Dienstag, 17. Juni 2008, 0:08 Uhr

Als der Fixlohn Usus wurde

Minger ist heute Abend Trumpf:

Niemand wird bestreiten können, daß wir [BGB nach 1918] auch den Verhältnissen der Arbeiterschaft und der Fixbesoldeten großes Verständnis entgegenbrachten […]

Manchmal liest man Texte aus längst vergangenen Tagen und realisiert plötzlich, dass unser als normal aufgefasstes Arbeitsleben anno dazumal die Ausnahme darstellte. Einen Fixlohn? Egal ob Winter, Sommer, Frühling, Herbst? Unabhängig vom Geschäftsverlauf? Geregelte Arbeitszeiten? Um 1918 musste das – wenn man Minger glauben will – immer noch als recht neumodisches Konzept gewirkt haben …

Tags: ,
Labels: Arbeit, Schweiz

Kommentar erfassen