Dienstag, September 23, 2008

Gemeindefinanzen und seine Vermögensarten

Ich hätte mir nie geträumt, einmal einen buchhalterisch angehauchten Blog-Artikel zu veröffentlichen - aber jetzt ist es tatsächlich soweit. Zugegebenermassen auch als Merkhilfe für mich.

Folgende zwei Vermögensarten der Gemeindefinanzen sorgen immer wieder für Verwirrung:

Finanzvermögen

Das Finanzvermögen besteht aus jenen Vermögenswerten, welche ohne Beeinträchtigung der öffentlichen Aufgabenerfüllung veräussert werden können.

Beispiel: Liegenschaften, die an Privatpersonen vermietet werden

Verwaltungsvermögen

Das Verwaltungsvermögen umfasst jene Vermögenswerte, die unmittelbar der öffentlichen Aufgabenerfüllung dienen und über mehrere Rechnungsjahre genutzt werden, das heisst nicht realisierbar sind.

Beispiel: Schulhäuser, Gemeindeverwaltung (Haus)

Quelle: Definitionen von Begriffserklärungen Rating

Im Kanton Bern (und wohl auch in den übrigen Kantonen unseres Landes) werden Investitionen in die beiden Vermögensarten unterschiedlich abgeschrieben - ich verzichte hier aber darauf, meine Leser mit einer halbschlauen Ausführung zu langweilen.

Nachtrag: Die beiden Begriffe sind anscheinend auch in Deutschland bekannt

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4 Kommentare | neuen Kommentar verfassen

Kommentare

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Anonymous Stewä um 25.09.2008 11:40:00 Uhr

Am Finanzvermögen lässt sich gut erkennen, in welchem Umfang eine Gemeinde privatwirtschaftlich tätig ist. Entsprechend sollte dieses Vermögen möglichst klein gehalten werden!

Blogger eMeidi um 25.09.2008 12:29:00 Uhr

Grundsätzlich einverstanden, aber: Ich denke da gerade an "Sozialwohnungen" (fürchterlicher Begriff).

Soll eine Gemeinde solche Liegenschaften - falls sie solche besitzt - verkaufen, um sich dann auf dem Wohnungsmarkt einzukaufen?

Auf die Gefahr hin, zu viel Miete bezahlen zu müssen oder für die Klienten der Sozialdienste gar keine Bleibe zu finden (private Vermieter sind ob solcher Kundschaft oftmals kaum erfreut).

Anonymous Stewä um 26.09.2008 11:27:00 Uhr

Spart eine Gemeinde wirklich Geld, wenn Sie eine Sozialwohung zu CHF 800 vermietet, welche auf dem freien Markt zu 1'200 vermietet werden könnte? Ein Trugschluss! Die Differenz von CHF 400 fällt eben so zu Lasten des Steuerzahlers, da diese Opportunitätskosten darstellen, bzw. handelt es sich hier um entgangener Gewinn!

Cheers, Stewä

Blogger eMeidi um 26.09.2008 12:05:00 Uhr

In deiner Rechnung berücksichtigst du nicht, dass die Gemeinde jetzt zwar einen marktgerechten Preis verlangt (und wohl auch bezahlt erhält) - der Sozialhilfebezüger aber noch nirgends wohnt (und den muss sie gemäss Gesetz irgendwo unterbringen).

Falls man für die Differenz - hier fiktive 400 Franken - eine Mietwohnung für den Sozialhilfebezüger findet, bin ich mit dir einverstanden.

Ich befürchte aber, dass die Differenz in der Regel nicht derart gross ist, dass man ds Füfi u ds Weggli erhält.

Zitierungen dieses Artikels