Dienstag, 27. Januar 2009, 12:49 Uhr

Wenn 5 mal 200’000 keine Million ist

Ab 1 Mio. Euro müssen Steuersünder hinter Gittern. Das ist die bisher gängige Interpretation eines Urteils des Bundesgerichtshofs. Doch der Zumwinkel-Prozess brachte eine überraschend neue Erkenntnis: Wer fünf Mal 200.000 Euro hinterzieht, hinterzieht noch lange nicht eine Million.

Quelle: FTD.de – Recht + Steuern: Glückliche Fügung für Steuersünder – Recht + Steuern

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