Freitag, 18. Dezember 2009, 1:21 Uhr

Die Schweiz schaute bei der Crédit Suisse einfach weg

Weil die Schweiz offenbar nicht in der Lage ist, internationale Sanktionen, bei denen sie mitmacht, bei hier tätigen Unternehmen durchzusetzen, kassieren die USA das Bussgeld.

Quelle: arlesheimreloaded-manfred-messmer – Ein weiterer Pflock für die Abzockerinitiative

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3 Kommentare Kommentare

rrmy sagt:

Hat doch nur damit zu tun, dass im Schweizer Strafrecht mehr oder weniger rechtsstaatliche Grundsätze gelten. Da ist jemand nicht schuldig, wenn der Staat (oder die Gegenpartei) genug Einschüchterungspotenzial an den Tag legt, sondern wenn in einem Verfahren bewiesen werden kann, dass man schuldig ist (und dann wird dann z.B. eine Busse ausgesprochen und so die "Sanktionen" ausgesprochen).
Will die Taten der CS nicht schönreden, aber dass in den USA Strafverfahren häufig von politischen Einflüssen und Vorveurteilungen geprägt sind und einem Verhandlungsbasar gleichen, find ich aus europäischer Sicht stossend. Dass dann das Ganze in einen Anwaltsstaat und so in Justizschlachten ausartet, ist logisch.

Martin sagt:

Mehr oder weniger rechtsstaatliche Grundsätze, häufig leider weniger, der Schweizer Rechtsstaat zeigt sich bei näherem Hinsehen vielfach als Bananenrepublik.

Aktuelles Beispiel aus dem Kanton Zürich:

http://www.tagesanzeiger.ch/mobile/zuerich/region/Paula-O-stand-vor-einer-Schwyzer-Richterin/s/20343929/index.html

(Eine Richterin hat ihren Lebensmittelpunkt im Kanton Schwyz, obwohl sie im Kanton Zürich wohnen müsste.)

Martin sagt:

Noch ein Beispiel:

Heute wurde bekannt, dass das Bundesverwaltungsgericht die Ost- und Südanflüge auf den Flughafen Zürich für legitim hält.

Die entsprechende Verhandlung vor Gericht mit rund 80 Parteien zog sich über Tage und wurde Anfang Dezember 2009 abgeschlossen. Die Verhandlung wurde _nicht_ protokolliert.

Das Urteil nun datiert vom 10. Dezember 2009 und umfasst knapp 450 Seiten, die folglich in rund einer Woche erstellt werden hätten müssen, was vollkommen unrealistisch ist.

Naheliegender Verdacht: Schauprozess, nachdem das Verfahren schon über Jahre verschleppt worden war.

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