Sonntag, 9. November 2025
Zwei Fälle als Anschauungsbeispiel.
Schock in der Kaserne Lenzburg: Kommandantin rastet aus – und schlägt auf Rekruten ein
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Nein aber auch! Skandal! Wie konnte sie nur.
Selbst wenn man den Einleitungstext liest, hat man grösstes Mitleid mit den Opfern, und es brodelt in einem der Hass auf die Prügelfrau hoch.
Erst im vierten Paragraphen liest man: „Sie [die später verprügelten Rekruten] hielten bei einer Tankstelle, um sich ein Bier zu kaufen, was nicht erlaubt ist, […]“.
Da ich mittlerweile zu alt für diesen Billig-Journalismus bin (darf man das überhaupt noch „Journalismus“ nennen?), habe ich konsequenterweise nach diesem Satz aufgehört zu lesen.
Angela Rosser, die Blick-„Journalistin“, hätte wohl als Reaktion darauf lieber gesehen, wenn die Soldaten, die sich nicht an Befehle, das Gesetz und den gesunden Menschenverstand gehalten haben, zu vier Tagen Klangschalen-Therapie verdonnert worden wären.
3 Kinder und 4 Erwachsene liefern sich wilde Schlägerei im Bezirk Bremgarten AG – die Strafen sind saftig «Ich half nur meinen Töchtern, als sie von einer fremden Mutter verprügelt wurden!»
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Hier ein weiteres Glanzstück, welches aufzeigt, was in unseren Medien schief läuft: Im elften Paragraphen erfahren wir, dass es sich bei der prügelnden Mutter um eine Kubanerin handelt.
Und Ralph Donghi, Blick-„Journalist“, wagt es nicht einmal, dies selber so festzuhalten. Es wird der angeklagte und verurteilte Raufhändler zitiert. Offenbar wäre es berufsgefährdend, wenn man das einfach so in den Artikel schreiben würde. Indem man es in ein Zitat verpackt, ist man als „Journalist“ fein raus.
Ich finde: Die Herkunft der Täterschaft (sprich: Ausländer, Eingebürgerter oder gebürtiger Schweizer) ist in allen Artikeln zu Strafverfahren an erster Stelle zu nennen.