Den Vorwurf der Widerhandlungen gegen das Sozialhilfegesetz liess das Gericht jedoch fallen. Der Mann habe sich nicht von der Sozialhilfe abmelden können mit der Begründung, seine Drogengeschäfte reichten für den Lebensunterhalt aus. Sonst hätte er sich selber damit belastet. Der Iraner soll 95\’000 Franken erschlichen haben.
Quelle: Berner Sozialhilfebezüger verurteilt – nicht wegen BMW (Schweiz, NZZ Online)
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