Mittwoch, 4. Januar 2012, 0:46 Uhr

Nette Kosenamen für den Boss? Juristisch kein Problem

Den Boss einen “Wichser” zu nennen und die Geschäftsführung “Arschlöcher” muss laut dieser Entscheidung nicht zwangsläufig zur Kündigung führen – wenn man lange genug im Betrieb angestellt sei und die Umstände eine gewisse Erregung rechtfertigten.

Quelle: Arbeitnehmer: Gewisse Erregung

Abschwächen wirkt noch ein anderer Faktor:

Und schließlich müsse auch der “branchenübliche Umgangston” im Einzelhandelsgewerbe berücksichtigt werden.

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