Ein Stadtzürcher Richter zeigt exemplarisch auf, wieso nicht jeder zur Ausübung seines Jobs berufen ist:
„Zu diesem Zweck ist höchstpersönlich oder durch eine ordentlich bevollmächtigte Rechtsvertretung schriftlich eine unmissverständliche Willenserklärung einzureichen, woraus hervorgeht, dass die Behandlung der ebenso missverständlich bezeichneten Übertretungsstrafsache durch das Einzelrichteramt für Strafsachen des Bezirksgerichtes Zürich gewünscht wird.“
Quelle: Der Beobachter, 11/2007, 25. Mai 2007, „Aus fünf Rappen werden 158 Franken“, S. 14.
Ich möchte anregen, dass die Universitäten inskünftig einen Kurs „Schreiben, damit mich auch Normalsterbliche verstehen“ ins Jura-Studium aufnehmen. Ist es nicht ein Armutszeugnis, dass unser Hochschulsystem (immer noch) Leute produziert, die sich nicht verständlich ausdrücken können? Wenn Akademiker dies unter sich tun – nun gut. Sobald Akademiker aber von Berufeswegen mit Herr und Frau Meier in Kontakt kommen, sollte eine gewisse Ausdrucksfähigkeit vorausgesetzt werden können.
Das „Bussenspieli“
Ich habe zwar auch schon versucht, die Stadtpolizei Bern, insbesondere deren Bussenzentrale, ein wenig zu ärgern, indem ich ein, zwei oder drei Rappen zuviel einbezahlt habe. Dies, weil Kollege Hebeau vor langer Zeit einmal behauptet hat, dass solche Rappen-Beträge die Buchhaltung arg durcheinander bringen. Rückblickend frage ich mich zwar gerade, wie ernst ich diese Aussage hätte nehmen sollen … Item! Nicht weiter schlimm – seit längerem halten sich die jährlichen Ausgaben für Parkbussen im tiefen zweistelligen Bereich.
Die zu einer schlussendlich 278 Franken hohen Busse verbrummte Zürcherin handelte ausgesprochen naiv, als sie der Polizei vorgängig weniger Geld überwies, als eigentlich geschuldet war. Ganz klar, dass man da auf verlorenem Posten steht.