Montag, 18. August 2008, 0:15 Uhr

SBB und die Behandlung ihrer GA-Stammkundschaft

Bei den SBB verlangt man jedoch von jedem Kunden, der ein Familien-GA verlängern will, jedes Jahr neu den amtlich beglaubigten Nachweis des Verhältnisses Eltern-Kind. Oder übersehen die SBB, dass jeder GA-Besitzer ein Stammkunde ist und nicht ein potentizeller Betrüger?

Quelle: SonntagsZeitung, 17. August 2008, „Bürohr“.

Auch chm hat kürzlich eine interessante und überaus berechtigte Frage an die SBB aufgeworfen:

Immerhin habe ich seit 16 Jahren ein GA, mein halbes Leben sozusagen. Da fände ich es eigentlich nicht übertrieben, mal einen entsprechenden Bonus zu erhalten. […] Nach 5 Jahren “GA-Mitgliedschaft” gibt es 5 Prozent Reduktion auf den Kaufpreis. Und nach 10 Jahren dann 10 Prozent.

Quelle: Ihr GA ist da.

Nun, das ist wohl wegen der Autolobby so. Sonst würde plötzlich jeder Autofahrer Rabatt für die alljährlich zu erwerbende Autobahn-Vignette verlangen …

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