[…] den Gottesdienst regelmässig besuchen, nicht aus der Predigt ins Wirtshaus laufen, nicht lärmen, streiten und schwatzen, auf Prügeleien und Beschimpfungen während der Messe verzichten, nüchtern sein und sich nicht in der Kirche übergeben müssen, nicht einschlafen – darauf musste hundertfach Strafe gesetzt werden […]
Quelle: Holzem, Andreas: Die Konfessionsgesellschaft. Christenleben zwischen staatlichem Bekenntniszwang und religiöser Heilshoffnung. Zeitschrift für Kirchengeschichte, Bd. 110, 1999, S. 77.
Im 16. Jahrhundert schien der Kirchgang noch keinen hohen Stellenwert gehabt zu haben … Der mit dem Wirtshaus gefällt mir *smile*
Wie es scheint, war es mit der Ausbildung der Geistlichen aber auch nicht weit her:
[…] Um 1600 beschränkte sich durchschnittlicher geistlicher Buchbesitz auf dem Land auf zwei bis fünf Bücher. Viele Priester waren nicht in der Lage, zwischen katholischen und protestantischen Autoren zu unterscheiden. Dorfpfarrer glaubten, mit Bier die Messe feiern zu können, wenn der Wein fehle, bei ihrem Küster gültig beichten zu können […]
Quelle: Ibidem, S. 79.