Den Boss einen “Wichser” zu nennen und die Geschäftsführung “Arschlöcher” muss laut dieser Entscheidung nicht zwangsläufig zur Kündigung führen – wenn man lange genug im Betrieb angestellt sei und die Umstände eine gewisse Erregung rechtfertigten.
Quelle: Arbeitnehmer: Gewisse Erregung
Abschwächen wirkt noch ein anderer Faktor:
Und schließlich müsse auch der “branchenübliche Umgangston” im Einzelhandelsgewerbe berücksichtigt werden.