Eine Kollegin hat sich kürzlich darüber beschwert, dass ihr Arbeitgeber, ein Schweizerisches Betagtenheim, keine oder nur über „rudimentäre“ Masken verfügt.
Die „Empfehlung“* des Bundes in seinem Pandemieplan (letzte Version: 2018) ist in der Hinsicht klar:
Relevant ist die Zeile „Alters- und Pflegeheime, sozio-medizinische Institute, Institutionen für Kinder“, welchen empfohlen wird:
Annahme: 1-Bett Zimmer, Krankheitsdauer 7 Tage für Erwachsene und 21 Tage für Kinder (0 – 14 Jahre)
- Lagerreichweite von 3 Monaten Normalverbrauch an Hygienemasken*
- zusätzlich: Lagerhaltung von 14 Hygienemasken* pro Bett für Erwachsene und 84 Hygienemasken pro Bett für Kinder (0 – 14 Jahre)
Somit sollte jeder Mitarbeiter einer solchen Institution derzeit über 3 Monate Masken verfügen. Wie viele das sind, kann man berechnen, wenn man die Definition von „Normalverbrauch“ findet. Leider ist dieser Begriff im Dokument nirgends definiert (oder ich habe ihn nicht gefunden). Na toll!
*) Wetten, dass die Empfehlung noch dieses Jahr zur Pflicht umgewandelt wird? Wäre cool, wenn man die Version 2018 mit der Version 2020/21 dereinst diffen könnte. Das gäbe garantiert Material für einen längeren Zeitungsartikel.