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Samstag, 12. November 2022

Notstromaggregate dürfen im Jahr maximal 50 Stunden laufen

Christoph Blocher hat in seiner Sendung Teleblocher kürzlich erwähnt, dass Notstromaggregate von Industriebetrieben maximal 50 Stunden pro Jahr benutzt werden dürfen:

Er fand das angesichts der befürchteten „Strommangellage“ im kommenden Winter fahrlässig. Nebenbemerkung: „Strommangellage“ wird wohl nach „Impfdurchbruch“ im 2021 das (Un)Wort des Jahres 2022. Diese Restriktion solle aufgehoben werden, damit die Unternehmen vorsorgen, genügend Treibstoff kaufen und lagern können, um damit einerseits wo immer möglich ihre eigene Industrieproduktion aufrecht zu erhalten, und andererseits um das Stromnetz zu entlasten, wenn Knappheit hersche.

Heute habe ich das einem stock-grünen Bekannten erzählt, doch er wollte das nicht glauben.

Nun, ich habe es recherchiert, und die gesetzliche Vorgabe gefunden:

Gemäss Luftreinhalte-Verordnung (SR 814.318.142.1; abgekürzt LRV) werden die Notstromgruppen den stationären Verbrennungsmotoren zugeteilt. Die in der LRV definierten Grenzwerte für Stickoxide (NOx an- gegeben als NO2) und CO gelten jedoch erst ab einer Jahresbetriebszeit von mehr als 50 Stunden (Anh. 2 Ziff. 82 LRV). Bei einer Jahresbetriebszeit von unter 50 Stunden, hat die zuständige Behörde gemäss Art. 4 LRV vorsorgliche Emissionsbegrenzungen für diese Schadstoffe festzulegen:

  • Allgemeine Anforderungen gemäss Anh. 2 Ziff. 827 LRV.
  • Für Anlagen ab einer Leistung von 23 kVA (50 kWFWL) gelten einheitliche Grenzwerte gemäss
  • Cercl’Air Empfehlung Nr. 32.

  • Für Dieselruss gilt Anh. 1 Ziff. 8ff LRV in Verbindung mit Anh. 1 Ziff. 32 Abs. 4 Bst. b LRV.

Quelle: Merkblatt AFU 219: Notstromgruppen: Anforderungen aus der Luftreinhaltung

SRF hat auch darüber berichtet: Drohender Energiemangel: Nur wenige Firmen würden ihr Notstromaggregat dem Bund überlassen

Dem Bekannten habe ich diese Informationen zugesendet:

Er: „Ja, ist doch kein Problem wenn wir genug Strom haben, dann verbrennen wir sicher nicht Erdöl, vor allem wenn Strom günstiger ist.“

Ich: „Wir sollten die Vorgabe zur Maximalbetriebsdauer pro Jahr für die Krisenwinter der nächsten Jahre aufheben, damit die Industrieunternehmen jetzt Treibstoffvorräte anlegen können, und die Aggregate einschalten können, wenn der Blackout kommt.“

Er: „Das können sie, wenn die Notlage eintritt.“

Ich: „Ja, aber nur für 50 Stunden. Das sind 2 Tage. Pro Jahr! Das ist doch einfach bescheuert. Uns ist nicht mehr zu helfen.“

Er: „Generatoren lässt man nur im Notfall laufen“

Ich: „Ja, wenn es Stromausfälle gibt. Aber Stromausfälle halten sich leider nicht an die 50 Stunden-Regel! Die dauern so lange wie sie dauern. Und: Die Industrie ist nicht wie ein Fernsehr, der für 20 Minuten keinen Strom hat. Nach den zwanzig Minuten schaltest du den Fernseher wieder ein, und du kannst fernsehen. Bei vielen Industrien geht das nicht, steht ja auch im Artikel von SRF.“

Leider brach der Kontakt dann ab.

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