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Samstag, 25. Februar 2023

Schreckgespenst Namen im Pass stimmt nicht mit Flugticket überein

Als spät im 2022 der neue Schweizer Pass herauskam, entschied ich mich, meinen bisherigen Pass zu ersetzen.

Dabei entschied ich mich auch dafür, sieben Jahre nach unserer Hochzeit meinen Allianz-Namen in den Pass eintragen zu lassen. Ich hatte das meiner Frau schon lange versprochen, als sie ihren Schweizer Pass erhielt, wollte aber den damals wenige Monate alten Pass nicht schon wieder umtauschen, und vertröstete sie darauf, das nachzuholen, wenn der Pass erneuert werden musste.

So wurde im letzten November aus dem Pass von Mario Aeby der Pass von Mario Aeby–Pai.

Auf der ersten Flugreise in diesem Jahr machte ich dann nicht wirklich beabsichtigerweise die Probe auf’s Exempel: Ich flog mit einem Pass lautend auf Mario Aeby–Pai und mit Flugtickets lautend auf Mario Aeby durch die Gegend.

In Internet-Foren und Konsumentenpublikationen geistern ja Horror-Stories herum, welche penibel auf die Namensschreibung auf Flugtickets zu achten und im Falle von Fehlern — oftmals gegen hohe Gebühren — „korrigieren“ zu lassen (der Beweggrund ist für mich klar: die Airlines wollten nicht, dass man günstige Tickets hamster, um sie später irgendjemand anderem zu verkaufen). Zudem gibt es in jedem Forumsbeitrag mindestens eine äusserst autoritär auftretende Person, die Sodom und Gomorrha prophezeit, wenn der Name auf dem Ticket nicht penibel mit demjenigen auf dem Ausweis übereinstimmt.

Wie ist es mir ergangen?

  • ZRH–BCN mit Swiss: Ich musste den Pass an keiner Stelle vorzeigen. Den Check-In führte ich online durch, und das einzige Gepäckstück wurde von meiner Frau aufgegeben. Der Name auf ihrem Flugticket entsprach dem Namen in ihrem Pass — obwohl Sie den Pass bei der Aufgabe des Gepäcks gar nicht vorweisen musste (das elektronische Ticket auf dem Smartphone reichte aus).
  • BCN–SVQ mit Vueling: Das Ticket erhielten wir bereits am Vorabend in elektronischer Form. Die Aufgabe des Gepäcks am Flughafen in Barcelona erfolgte ohne jegliche Interaktion mit einem Menschen, und ohne, dass wir einen Ausweis vorweisen mussten — an einem Kiosk druckten wir das Etikett aus, brachten es ans Gepäck an, und legten das Gepäckstück dann auf das Förderband, scannten das Etikett, und schon verschwand es in den Katakomben des Flughafens. Beim Besteigen des Fluges dann die Überraschung: Neben dem Vorweisen des Tickets wurde auch noch der Pass angeschaut. Ein kurzer Blick in das Pass und auf das soeben gescannte elektronische Ticket, und das Bodenpersonal liess mich den Flieger besteigen.
  • MAD–ZRH mit Swiss: Ich schickte meine Frau zur Aufgabe des Gepäcks vor, und wartete am Check-In mit dem doch etwas sperrigen und schweren Handgepäck meiner Frau weit im Hintergrund auf sie. Die Frau vom Bodenpersonal rief mich dann doch zu ihr, weil das Ticket für das Gepäckstück — angeblich — auf mich ausgestellt war (falsch, das PDF trug den Namen meiner Frau). Sie verlangte unsere beiden Pässe, wog unser Gepäckstück, brachte das Etikett an unser Gepäckstück an, und überprüfte sogar noch das Gewicht des Handgepäcks meiner Frau — und liess uns dann durch den Security Check gehen.

Relativierungen:

  • Nur Allianzname. Mein Vor- und Nachname stimmten, einzig der Suffix –Pai kam hinzu. Schreibfehler, sowie die Vertauschung von Vor- und Nachnamen (das passierte einer Bekannten von mir tatsächlich) könnten vielleicht doch schwerwiegendere Folgen habe — bis hin zur Verweigerung des Boardings.
  • Nur Schengenflüge. Die Flüge spielten sich im Schengenraum ab, in welchem man theoretisch (?) ohne Ausweis herumreisen kann (oder?). Selbstverständlich werde ich vor der nächsten USA-Reise eine neue ESTA-Genehmigung einholen müssen. Schon nur, weil die Passnummer geändert hat. Bei Langstrecken werde ich es nicht darauf ankommen lassen.

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Labels: Reisen

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