Montag, 13. Februar 2006, 21:53 Uhr

DVDs importieren

Um die Jahrtausendwende herum war ich ein fleissiger Importeur von Code 1-DVDs aus den Staaten. Jawohl, damals klappte das auch über Amazon.com noch wunderprächtig, ohne dass sich die Filmindustrie darüber beklagte.

In der Zwischenzeit ist vieles anders geworden – ich bin irgendwie davon abgekommen, Code 1-Scheiben zu ordern (wohl mit Blick auf all die Leute um mich herum, die mit englischen, französischen und spanischen Tonspuren rein gar nichts anfangen können). Aber auch die Filmindustrie begann, bei privaten und kommerziellen Importen ein Wörtchen mitzureden:

Der Import von Videokassetten oder DVDs in die Schweiz, die in einem Drittland auf den Markt gebracht worden sind, bedarf demnach der Bewilligung des Urhebers bzw. seines Rechtsnachfolgers. […] Das hat dazu geführt, dass das Parlament im Rahmen der Kartellgesetzrevision eine Änderung von Art. 12 Abs. 1bis URG beschlossen hat. Die neue Version verbietet den Parallelimport von Videokassetten und DVDs nur solange wie ein neuer Film im Kino zum ersten Mal gezeigt wird. Sobald die primäre Kinoverwertung beendet ist, ist der Parallelimport erlaubt.

Quelle: Urheberrecht

Doch heute war es also wieder einmal soweit – ich habe auf eBay USA gewildert. Das Objekt meiner Begierde:

Space Above and Beyond the Complete Series DVD Set New

Hierzulande auch als Space: 2063 bekannt (habe ich schon erwähnt, wie ich es hasse, wenn die Germanen Serientitel und -synchronisation durch ihre Wurstmaschinen drehen?), blieb der Serie der kommerzielle Erfolg nicht vergönnt. Nur gerade nach einer Staffel wurde der Sci-Fi-Knüller abgesetzt. Der Episoden-Guide listet immerhin 24 Folgen.

Was nun, 10 Jahre später, eben Auswirkungen auf mein Kaufverhalten hatte: Da bisher keine deutsche Version des DVD-Box-Sets erschienen ist, muss man sich im Ausland behelfen. Was aber die Filmindustrie, der dieses Schlamassel anzulasten ist, überhaupt nicht goutiert: Schliesslich hole ich so Code 1-Scheiben ins Land. Paradox.

Inwiefern dies aber gemäss des oben erläuterten juristischen Sachverhaltes nun ein legaler Parallelimport ist, kann ich leider nicht sagen.

Jedenfalls bibbere ich nach getätigter Paypal-Überweisung, wann und ob das Päckchen aus Hong Kong eintrifft. Ob deshalb, weil die Zollbehörden seit längerem Gehilfen der FI (= Filmindustrie) sind, also deren rechte Hand darstellen. Wenn ein Zöllner also bei der an mich adressierten Sendung misstrauisch wird, geht die Post nicht mehr ab. Jedenfalls, wenn ich die Ausführungen eines deutschen Leidensgenossen auch auf die Schweizer Verhältnisse übertragen kann:

Der Zoll und ich

In der Schweiz gilt anscheinend:

Weiterhin erlaubt ist der Import von ausländischen Werken zu privaten Zwecken. Der Zoll darf aber Sendungen beschlagnahmen, wenn der Verdacht besteht, dass die Ware zu gewerblichen Zwecken genutzt wird. Wer also in grosser Stückzahl im Ausland bestellt, muss in Zukunft mit Ärger und Umtrieben beim Zoll rechnen.

Quelle: DVD –

Warten wir also mal ab, ob ich die 40USD in den Sand gesetzt habe …

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