Jede Woche liegt er im Briefkasten. Viel zu oft wandert er danach direkt ins Altpapier: Der Amtsanzeiger. Dabei lohnt es sich, die Zeitung kurz durchzublättern und den Abschnitt über die eigene Wohngemeinde zu überfliegen.
Dank der heutigen Lektüre des Anzeigers meines Amtes weiss ich nun beispielsweise, dass von APG demnächst eine Anzeigetafel mit dem Format F24 irgendwo in der Nähe der Tankstelle Hurni gestellt werden soll.
Im Beamtendeutsch heisst das dann:
Baupublikation
Bauherrschaft: APG Bern, Bahnhöheweg 82, 3018 Bern
Bauvorhaben: Wandmontage von 1 F24 Plakatwerbeträger zum wechselweisen Anschlag von Fremdreklamen, nicht leuchtend.
Standort: Freiburgstrasse 31, Parz. 708, Zone Landwirtschaft
Ausnahme: Art. 24 RPG, Bauen ausserhalb der Bauzone.
Auflagestelle: Bauverwaltung, 3176 Neuenegg
Einsprachefrist bis und mit 5.11.2007.
Einsprachen und Rechtsverwarhungen sind schrifltich und begründet im Doppel beim Regierungstatthalteramt Laupen, 3177 Laupen einzureichen. Ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, Lastenausgleichsansprüche die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken.
Neuenegg, 27.9.2007
Bauverwaltung Neuenegg