Mit dem Schicksal solcher Übeltäter hat wohl auch der gütigste „Gutmensch“ (Smythe-Vokabular) kein Mitleid mehr:
Nach Meinung des Bundesgerichts sprechen gewichtige Gründe für die Entfernung beziehungsweise Fernhaltung derartiger, die Sicherheit des Strassenverkehrs massiv gefährdender Straftäter aus der Schweiz.
Quelle: Raser von Muri wird ausgeschafft
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