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Sonntag, 24. Januar 2016

Zur Durchsetzungsinitiative vom 28. Februar 2016

Nach langer Zeit habe ich wieder einmal die Musse gefunden und sehe ein Bedürfnis, mich über die politischen Entwicklungen im Land zu äussern.

Es geht um die Durchsetzungsinititative der SVP, in Online-Foren und Social Media gerne auch „DSI“ genannt. Ganz offiziell heisst die Vorlage „Eidgenössische Volksinitiative ‚Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative).'“

Da meine Ehefrau derzeit nur den US-Pass besitzt, wäre ich als Ehemann einer hier lebenden Ausländerin indirekt von einem solchen Gesetz betroffen. Ich persönlich hätte nichts zu befürchten, meine Frau schon — so lange sie nicht eingebürgert ist. Kann es sein, dass Stephanie nach einer möglichen Götterdämmerung am 28. Februar 2016 wegen eines Vergehens des Landes verwiesen würde, was zwangsläufig unsere Beziehung erschüttern und unsere Lebensplanung auf den Kopf stellen könnte?

Um mir meine Meinung zu bilden, habe ich mir zuerst einmal den Initiativtext angeschaut (ein 40-Tönner unter den Verfassungsartikeln, fabriziert in der Küche der sonst so „liberalen“ SVP, die gemäss Parteibuch auf weniger Regulierung, somit auf einen überblickbaren Gesetzes- und Paragraphendschungel und die freie Entfaltung in wirtschaftlicher Sicht setzt).

Kernstück der Initiative ist die Liste der Straftatbestände, die unter I. Landesverweisung automatisch zu einer Landesverweisung führen.

Relevanz der Vergehen für (zumeist) rechtschaffene Einwohner

Den heutigen Sonntag-Morgen habe ich genutzt, um den Text mit meiner Frau durchzugehen und um mit ihr ein Verständnis aufzubauen, wie sich unser Leben nach dem 28. Februar 2016 dank den Vorstellungen der SVP und dem Willen von fremdenfeindlichen Abstimmenden ändern könnte.

Zur Entwarnung: Die meisten Punkte in Abschnitt 1 betreffen extrem schwere Delikte, die Leib und Leben bedrohen. Wir konnten uns mit diesen Punkten nicht identifizieren und haben auch keinen Anlass anzunehmen, dass sie für uns mal relevant werden würden.

Da wir beide selber keinen juristischen Hintergrund aufweisen, erschliessen sich uns die gängigen Bezeichnungen („qualifizierter Diebstahl“, anyone?) und Interpretationen („Lehrmeinungen“) der Juristerei zu einzelnen Punkten nicht. Wir können also nicht abschliessend sagen, dass wir von den meisten Punkten definitiv nicht berührt werden würden. Und das denke ich ist das Hauptproblem für den Stimmbürger, welcher nicht blindlings Hirte Blocher und den anderen SVP-Schäfchen folgen, sondern seinen Verstand gebrauchen will und sich selbst eine Meinung zur Initiative macht.

In die Liste der Vergehen haben sich mindestens drei Punkte eingeschlichen, die wir näher diskutiert haben und bei uns Fragezeichen hinterlassen haben:

  • a. vorsätzliche Tötung (Art. 111 des Strafgesetzbuch StGB), Mord (Art. 112 StGB), Totschlag (Art. 113 StGB) sowie b. schwere Körperverletzung (Art. 122 StGB), Gefährdung des Lebens (Art. 129 StGB) Wir sind keine Schläger und schon gar keine Mörder (wobei: was noch nicht ist, kann noch werden — Spass beiseite). Was aber, wenn meine Frau aus Unachtsamkeit mit übersetzter Geschwindigkeit durch ein Dorf fährt, ein Schulkind überfährt und dieses entweder stirbt oder schwer verletzt wird? Läuft das unter Totschlag, vorsätzlicher Tötung oder schwerer Körperverletzung, weil sie dies durch die überhöhte Geschwindigkeit in Kauf genommen hat (à la Raserparagraph und seiner Auslegung)?
  • e. Betrug (Art. 146 StGB) im Bereich der Sozialhilfe und der Sozialversicherungen sowie Sozialmissbrauch (Ziff. V.1) Wir sind in der glücklichen Lage und froh, dass wir als Doppelverdiener mit Universitätsabschlüssen und Vollzeitanstellungen nicht von Sozialhilfe abhängig sind. Das Beispiel des ausländischen Arztes, der für seinen in auf Weltreise weilenden Studentensohn weiterhin Ausbildungszulagen kassiert, hat mich aber aufgeschreckt: Könnte uns irgendwann auch aus Unachtsamkeit ein solcher „Sozialversicherungsbetrug“ angelastet werden (Sozialversicherungsbetrug ist in unserer Situation wahrscheinlicher als Sozialhilfebetrug)? Würde der Betrug in dem Fall auf mich oder gar auf meine Frau zurückfallen? Wir wissen es nicht. Was ich aber weiss: Sollte die SVP-Initative am 28. Februar 2016 angenommen werden, wird meine Frau nicht mit Sozialversicherungsformularen in Kontakt kommen, ausser wenn das zwingend nötig werden würde und nicht vermeidbar wäre. Rein als Vorsichtsmassnahme.
  • i. Widerhandlung gegen Artikel 19 Absatz 2 oder 20 Absatz 2 des Betäubungsmittelgesetzes vom 3. Oktober 1951 Für uns war anfänglich nicht klar, ob der Drogenkonsum auch zu einem Ausweisungsgrund zählen konnte (was auch immer darunter fällt). Nicht, dass wir Cannabis und sonstige Modedrogen einwerfen — aber geraucht, und selbstverständlich nicht inhaliert hat ja jeder schon mal. Oder was ist, wenn meine Frau aus den USA nicht-rezeptpflichtige Medikamente zum Eigenkonsum in die Schweiz einführt, welche in der Schweiz rezeptpflichtig sind? Verstehe ich den Gesetzestext korrekt, fallen solche Aktivitäten nicht darunter — die Absätze richten sich primär an Drogenhändler, die so ihren Lebensunterhalt verdienen (ich persönlich denke, dass wir solchen Personen eine Umschulung bezahlen sollten — es gibt auch hierzulande Berufe, die grenzwertig illegal sind, mit hohen Geldbeträgen umgehen und den persönlichen Risikoeinsatz mit variablen Lohnbestandteilen vergüten — und von der Gesellschaft, wie auch von der SVP, hingegen hoch angesehen sind).

Unser Fazit war, dass viele der Vergehen es auch aus unserer Sicht rechtfertigen, diese mit dem automatischen Landesverweis zu ahnden. Verwundert hat uns aber, dass Sozialversicherungsbetrug mit Mord und Totschlag gleichgestellt wird, ebenso dem nachgehen einer vom „Markt“ nachgefragten Beschäftigung (Drogenhandel). Letzteres nicht zuletzt dank der strikten Law & Order-Politik der Zigarren rauchenden, Bier, Wein und Schnapps konsumierenden Konservativen, welche den jüngeren Generationen anderweitige, abhängig machende Genussmittel verwehren wollen. Selbst Jünger Köppel hat ja unter SVP-Parlamentariern Suchtverhalten nachgewiesen.

Auch der Automatismus gefällt uns nicht. Das der SVP abgehende Vertrauen in unsere Richter ist bei uns noch mehrheitlich intakt (mit einigen Ausnahmen). Wir finden, dass Richter jeden Einzelfall prüfen müssen und den Schweregrad des Vergehens auf Grund von allen vorhandenen Faktoren frei, d.h. ohne SVP-Messer an der Gurgel, beurteilen können sollten.

Folgende Fragen wären von den Richtern zu beantworten und in das Urteil einfliessen zu lassen: Wie lange lebt die Person bereits in der Schweiz? Ist sie integriert? Geht sie einer Erwerbstätigkeit nach? Zahlt sie die Steuern prompt? Hat sie Schulden? Handelt es sich um ein Elternteil? Wie rechtschaffen ist die Person? Wie viele „Vergehen“ hat die Person während ihres bisherigen Aufenthaltes in der Schweiz begangen? „Mildernde Umstände“ aus den Antworten auf diese Fragen wäre bei der Annahme der Initiative aus unserer Sicht nicht mehr möglich, so sehr SVP-Hirnis uns dies in der Tonspur zum schwarz-auf-weiss gedruckten Initativtext weis machen wollen.

Missbrauch zur Ausländerschikane?

Schlussendlich noch dies: Was hält einen selbst ernannten „Eidgenossen“ davon ab, einen missliebigen Ausländer anzuschwärzen? Ich glaube da sind teilweise noch viele Rechnungen offen, die man nach Annahme der Initiative „lösen“ könnte. Oder den Fremden zumindest massive Steine in den Weg legen kann. Wer stellt sicher, dass mit der DSI dann nicht Unfug gegen alles und jeden Fremden betrieben wird?

Hält ein solches Gesetz kriminelle Ausländer von etwas ab?

Die Hauptfrage bleibt aber: Da wird also ein mordender und raubender Ausländer des Landes verwiesen. Schön und recht. Gerade die SVP-Vasallen, welche die Classe Politique sowie den Etatismus und die bedingungslose Staatsgläubigkeit immer verurteilen, sollten sich bewusst sein, dass ein dämlicher Landesverweis niemanden mit solch unlauteren Absichten vor der Rückreise in die Schweiz abhalten wird. Wir reden hier von kaltblütigen Mördern, Vergewaltigern, Menschenhändlern, Räubern, Dieben und Drogenhändlern! Denen ist ein Landesverweis so was von scheissegal.

Ich helfe wetten, dass diese wiederkommen, SVP Verfassungstext hin oder her (kaum einer dieser Gestalten wird sowohl die SVP als auch die Schweizerische Bundesverfassung kennen). Entweder man bringt ihnen also lebenslang Fussfesseln an, oder macht sich auf Rückkehrer gefasst — und die Empörung der SVP-Xenophoben, welche dann ihrem Irrglauben fröhnen, mit noch radikaleren Gesetzestexten irgendwie physische Grenzzäune bauen zu können.

Auf gewisse Weise ist es ja verständlich: Auch die SVP muss schauen, dass ihr die Wahlkampfschlagerthemen in den nächsten fünfzig Jahren nicht ausgehen. Die „Endlösung der Ausländerfrage“ wäre schlecht für’s Geschäft. In etwa so schlecht wie die Pharmariesen statt Medikamente zur Krebsbehandlung plötzlich Vorsorge zur Verhinderung von Krebs verkaufen würden. (Link auf eine zwiespältige Seite, bitte Quellenkritik nicht vergessen)

Merke: Auch die SVP kann über Nacht zu einem Klüngel von Etatisten werden, welche einen uneingeschränkten Glauben in Gesetze zur Regulierung des Zusammenlebens haben. Jedenfalls dann, wenn es um ihr Steckenpferd, die pöhsen, pöhsen Ausländer geht.

Fragwürdige Argumente meiner Genossen

So sehr ich im Geiste gegen diese Initiative bin, so sehr vermasselt es meiner Meinung nach die Linke mit ihren Argumenten. Ich finde es löblich, dass die Linke geschlossen auftritt und das Anliegen lautstark bekämpft. Doch wie sie das tut ist meiner Meinung nach höchst fragwürdig.

Zwei Punkte regen mich besonders auf:

  • Negativbeispiele, bei welchen sich die meisten Stimmbürger nicht wiederfinden
  • Secondo-Tränendrüse

Negativbeispiele

Man lese sich die Beispiele in folgenden Artikeln durch:

Ist ja gut und recht. Aber in vielen Fällen ist ein klarer Vorsatz zu entdecken, teilweise mit mehreren in Serie geschalteten verdammt dummen Vergehen:

Der Lehrling betrinkt sich zur bestandenen Abschlussfeier (soweit kann ich folgen), bricht dann aber in den Lehrbetrieb ein, beschädigt Maschinen und hinterlässt seine Urinmarke. Was zum Teufel? Und mit solch einem Deppen sollen wir Mitleid haben und am 28. Februar 2016 ein Nein in die Urne legen?

Beamtenbeleidigung — auch mit solchen Leuten habe ich kein Mitleid. Wer gegenüber Sicherheitspersonal ausfällig wird hat offenbar nicht realisiert, dass man hierzulande daraus noch nie einen Vorteil herausschlagen konnte, und auch nie herausschlagen können wird.

Oder der Arzt, mit Universitätsstudium und einem Bombenlohn, der sich aus purer Faulheit nicht mit den Reglementen zur Ausbildungszulagen auseinandersetzen will und so in die Fänge der Justiz gerät?

Der den Steuerauszug fälschende Finanzanalyst — wieder so ein Lümmel, dem ich keine Träne nachweinen würde. Mit solchen Löhnen und einem solchen Ausbildungsniveau muss man selten blöd sein, die Steuererklärung absichtlich falsch auszufüllen.

Liebe Genosse, setzen wir uns neuerdings wirklich für ausländische Assistenzärzte und Finanzanalüsten ein, die Kraft ihrer Ausbildung und Vermögenslage in der Lage sein sollten, hierzulande ein höchst gesetzeskonformes Leben zu führen? Hat’s euch in den Weizen geschneit?

Secondos

Auch die Behauptung, dass ab dem 28. Februar 2016 auch Secondos ausgeschafft werden müssten und die Initiative deshalb abzulehnen ist, lasse ich nicht gelten. Wann sind Secondos Ausländer? Wenn sie trotz Jahrzehnten in der Schweiz lebend immer noch keinen Schweizerpass beantragt haben. Wie kriegt man das bitteschön hin? Wenn ich hier geboren bin und meine gesamte schulische und berufliche Laufbahn in der Schweiz absolviert habe, ist es doch nur noch ein Fingerschnippen, um den Pass zu beantragen.

Schuljahre zählen für eine Einbürgerung doppelt; d.h. jemand, der sogar erst als achtjähriger in die Schweiz gekommen ist, hat noch vor Ende der Schulzeit mit 14 Jahren das Anrecht, den Schweizer Pass zu beantragen. Ja, die Eltern müssen als Vormund mitspielen und bezahlen — notabene einen für Unmündige deutlich reduzierten Preis (aus meiner Sicht ein Schnäppchen, umso mehr, je mehr Ausländerinitiativen die SVP lanciert). Ich hätte noch nie Eltern gesehen, die das rote Büchlein für ihre Kinder nicht beantragen wollten.

Abgesehen davon: Es ist ja nicht so, als wäre die SVP seit gestern Samstag fremdenfeindlich aktiv. Wer die zunehmende Xenophobie nicht hat kommen sehen und keine Vorkehrungen zu seinem Schutz treffen wollte, hat offenbar seit der EWR-Abstimmung in den frühen 1990er Tomaten auf den Augen …

Was kommt nach der DSI?

Wobei man offenbar nicht einmal mehr als Eingebürgerter sicher sein kann, wenn sogar die Franzosen nicht mehr vor der Aberkennung einer einmal erlangten Staatsbürgerschaft halt zu machen scheinen — einem der Geburtsorte der modernen Menschenrechte, notabene.

Ich behaupte: Es wird nicht lange gehen, und die SVP lanciert eine Initiative zur Aberkennung der Staatsbürgerschaft von Kriminellen.

Im Bewusstsein dieser Fremdenfeindlichkeit gehört sich nur eins: Am 28. Februar 2016 wird ein Nein in die Urne gelegt.

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Mittwoch, 13. Oktober 2010

The Last Americanos

Besides, illegal immigrants are to be treasured. They are the last real Americans. Like the first ones, they brave hardship and danger to get here. The first immigrants crossed unforgiving seas in small barques. The last cross a hard border, patrolled by drug gangs and border police. Like Puritans, they come without passports…without work permits…with nothing more than the shirts on their backs and a desire to work. They worship their own gods, and otherwise ask only to be left alone. Do some turn to delinquency, felony and voting? Of course, they do…they’re only human too. But most get along passably well without the benefit of US social welfare legislation, democracy or larceny.

Quelle: The Last Americanos

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Sonntag, 19. September 2010

Integration als Hol- wie Bringschuld

Das werden die rechtsbürgerlichen Exponenten nicht gerne hören:

Lotsen für Neuankömmlinge, geringe Arbeitslosigkeit, guter Verdienst: In Schweden geht es Migranten gut, weil man Integration dort anders versteht als im Rest Europas. Nämlich nicht nur als Verpflichtung des Einwanderers, sondern auch als Bringschuld der Gesellschaft.

Quelle: Integration in Schweden: Warme Jacken am Flughafen – SPIEGEL ONLINE – Nachrichten – Politik

Doch im Grunde sollte man über so etwas gar nicht lange nachdenken müssen, das gehört zum Allgemeinwissen. Aber nicht dass man mich nun falsch versteht: Fördern, aber eben auch fordern. Nur eine Kombination daraus führt auch hierzulande zu einer weiterhin funktionierenden Gesellschaft.

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Montag, 13. September 2010

KZs für Asylanten?

Und es wäre auch bei den ersten zehn Rängen zu überlegen, ob man ‚Asylbewerber‘ aus diesen Nationen bis zum endgültigen Asylentscheid nicht in geschlossenen Lagern hält, wo sie sich mit einfachen Arbeiten nützlich machen können (und wer das Lager verlässt, hat seinen Anspruch auf Asyl verwirkt und wird ohne Gerichtsverfahren wieder zurückgeschafft), was im Endeffekt auch den ehrlichen Migranten weiterhilft, da die meisten, die dann in der Kriminalitätsstatistik landen, sowieso nie hätten Asyl bekommen dürfen und illegal eingewandert sein, und vielleicht sogar zum Schein geheiratet haben, damit man sie zumindest nur noch erschwert loswerden kann, sobald sie ihrem inneren Drang nachgeben und auf die schiefe Bahn geraten.

Quelle: Das BfS lässt endlich die Katze aus dem Sack | Snoop InfoSystems

Mousseman (aka René Läderach) hat sich wieder so oft aus der jüngeren europäischen Geschichte inspirieren lassen und bringt einen wahrlich praktikablen Vorschlag an den Tag. Und ich denke, dass er sich als optimale Besetzung für die Rolle des strengen, aber überaus gnädigen KZ-Aufsehers Amon Göth sieht. Wer, wenn nicht er, bringt diesem Asylanten-Pack das Schweiztum und korrekte Verhaltensweisen bei? Eben.

Bei solch rechtsextremen Vorschlägen sträuben sich mir die Nackenhaare und der Linke in mir kommt wieder voll zur Geltung: Toll, wenn man ganze Ethnien und/oder Bürger bestimmter Nationen allesamt in denselben Topf ins selbe KZ wirft …

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Sonntag, 15. August 2010

Rückschaffungs-Leerlauf

Wer sich bezüglich der Ausländer- und Migrationspolitik der Schweiz eher zum rechtsbürgerlichen Lager zählt, sollte sich zwingend moussemans Blog abonnieren. Da liest man zum Wochenende dann Dinge wie die hier:

Es wäre vermutlich billiger, eine alte C-130 Hercules zu kaufen und so umzurüsten, dass der Pilot, sobald er über dem Zielland ist, einfach die Ladeklappe aufmachen kann und dann alle auszuschaffenden Ausländer abwerfen kann, samt den alten T10-Fallschirmen, die dank der fürsorglichen Pflege in der Schweizer Armee noch perfekt funktionieren sollten. Da die T10-Fallschirme auch locker 200 Kilo Last sicher nach unten bringen, kann man mit einem solchen Fallschirm auuch zwei Personen runterbringen und so noch weiter Geld sparen.

Quelle: Für solche Passagiere gibts die Heckladerampe und T10-Fallschirme | Snoop InfoSystems

Nun, ob das die Lösung unserer Ausschaffungsprobleme ist, muss jeder Bürger für sich selber beurteilen.

Wobei ich mich sogar als Sozialdemokrat fragen muss, wieso unsere Bundesbeamte a) ein Flugzeug chartern, b) die Auszuschaffenden darin festzurren, c) nach Gambia fliegen — um dann von den dortigen Behörden keine Landeerlaubnis zu kriegen und in der Luft wieder umzukehren. Da tun die verpufften Steuergelder sogar mir weh.

Übrigens: Ein Bekannter, mit der Materie etwas besser vertraut, hat denn auch prompt vorgeschlagen, statt den Asylbewerbern die Abreise mit 5000 CHF zu versüssen das Geld doch besser auf das Konto eines korrupten Beamten vor Ort zu überweisen. Das wirke — wohl auch bezüglich Landeerlaubnissen — Wunder …

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Mittwoch, 21. Juli 2010

Wer hat eigentlich die Problem-Ausländer geholt?

Widersprüchlich ist auch das Verhalten der Rabenpartei. Wer hat in den vergangenen Jahrzehnten am meisten ungelernte, billige Arbeitskräte aus Südeuropa und aus dem Balkan rekrutiert? Statistisch sind es: die Wirte und Hoteliers, die Baumeister und die Landwirte. Es sind ausgerechnet die SVP-nahen Branchen Landwirtschaft, Baugewerbe und Gastgewerbe, die jahrzehntelang bis Anfang dieses Jahrzehnts am meisten ungelernte, häfig bildungsferne Hilfsarbeitskräte in die Schweiz holten. Und nun polarisiert deren Partei in der Ausläderfrage erneut mit einem fremdenfeindlichen Spektakel. Auch das ist widersprüchlich und doppelbödig.

Quelle: „Kampf der Raben“, BernerZeitung vom 17. Januar 2009 (Kolumne von Rudolf Strahm)

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Dienstag, 22. September 2009

Pakistanische Touristen beim Shopping

„Man kann in Deutschland nicht handeln. Du musst die Summe zahlen, die auf dem Preisschild steht.“

Quelle: SPIEGEL ONLINE – Druckversion – Geschichte einer Einwanderung: „Sag ihm, wir nehmen es für fünfzig“ – SPIEGEL ONLINE – Nachrichten – Kultur

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Donnerstag, 26. Februar 2009

"Yugos" demütigen alte, wehrlose Schweizer

Da haben wir es wieder mal. Das Personal, welches die alten, wehrlosen Menschen demütigten, waren Yugos.

Quelle: Altersheim-Skandal: Betreuerinnen waren Yugos | WINKELRIED.INFO

Ich kenne die Umstände in diesem Skandal nicht, aber als ich die Winkelried-Schlagzeile gelesen habe, ist mir sofort eine Tatsachenbericht eines Bekannten in den Sinn gekommen: Seine Mutter ist pflegebedürftig und lebt in einem Altersheim. Einer ihrer Betreuer ist ebenfalls ein „Yugo“. Die alte Dame kommt mit diesem jungen Herrn partout nicht klar – eben weil er ein „Yugo“ ist. Nicht selten geht sich der Sohn bei Besuchen beim „Yugo“ für die abschätzige Behandlung durch seine Mutter entschuldigen – der Ausländer sei nämlich ein erdenguter Mensch und fürsorgevoller Pfleger. Man müsse schon nur Respekt mit ihm haben, weil er die ausfallenden Bemerkungen anscheinend spurlos über sich ergehen lasse. Einmal habe ihm der Yugo sogar gesagt: „Sie müssen sich nicht entschuldigen. Die behandeln mich hier alle so …“

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Sonntag, 14. Dezember 2008

Mousseman und die Verkehrsregelverletzungen nach Ethnien

Wenn man weiss, dass wir einen Ausländeranteil von nur 20% haben, ist dieser Wert schon erstaunlich, da mit Garantie sehr viele dieser ‚Schweizer‘ in den 47% auch den Ethnien angehören, die in dieser Statistik als Ausländer klassifiziert sind. Ehrlicher wäre, nebst der Nationalität auch noch die Ethnie aufzuzeichnen. Dann würde aber vermutlich die Statistik ‚verfälscht‘, da man plötzlich einen Ausländerüberhang hätte, der indiziert, dass wir uns das Raserproblem grossteils importiert haben.

Quelle: Unser Problem mit ausländischen Verkehrsdelinquenten | Snoop InfoSystems

Tolle Idee, Rene! Hatten wir zwar vor siebzig Jahren schon alles einmal, aber die Gesellschaft vergisst eben schnell. Wenn deiner Meinung nach auch die „Ethnie“ erfasst werden sollte, wieso nicht auch gleich die Religion? Bin gespannt, wie viele Juden Unfälle bauen und ob dabei eine signifikante statistische Korrelation besteht … Deren Fahrzeuge könnte man dann ja entsprechend Kennzeichnen, damit wir korrekt fahrenden Schweizer Eidgenossen den entsprechenden Sicherheitsabstand einhalten und im Parking die Nummer des Nachbars notieren können – nur so für den Fall der Fälle.

Braunes Gedankenkgut. Pfui. Denn selbst wenn wir nun entsprechend aufgeschlüsselte Statistiken hätten – was würde diese zur Verkehrssicherheit beitragen? Viel eher wäre ich auf konkrete Lösungsvorschläge Moussemans gespannt (im Artikel kurz angetönt: „Falschfahrer ausweisen“. Aha). Fahrverbot für ganze Ethnien? Einbau von Black Boxes mit GPS-Überwachungsgeräten? Selbstverständlich nur zum Selbstschutz der Fahrer (ohne irgendwelchen sonstigen Hintergedanken). Dass ich nicht lache …

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Dienstag, 16. September 2008

Einbürgerungswillige Stadt Basel

Ausser dem Stadt-Land-Unterschied gibt es aber auch Unterschiede zwischen den Städten, wie eine vertiefende Analyse der Städte Bern, Basel und Genf ergab. Die Stadt Bern beispielsweise «hat zwischen 1874 und1990 fast neunmal weniger Leute aus dem Ausland eingebürgert als die Stadt Basel», sagt Erika Luce, eine der vier Projektmitarbeiterinnen. Basel verzeichnein all diesen Jahren auch gesamtschweizerisch am meisten Einbürgerungen aus dem Ausland. Auf der gesetzlichen Ebene ist heute dagegen Bern am liberalsten.

Quelle: NFP 51: Der Schweizer Pass will verdient sein

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