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Sonntag, 24. Januar 2016

Zur Durchsetzungsinitiative vom 28. Februar 2016

Nach langer Zeit habe ich wieder einmal die Musse gefunden und sehe ein Bedürfnis, mich über die politischen Entwicklungen im Land zu äussern.

Es geht um die Durchsetzungsinititative der SVP, in Online-Foren und Social Media gerne auch „DSI“ genannt. Ganz offiziell heisst die Vorlage „Eidgenössische Volksinitiative ‚Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative).'“

Da meine Ehefrau derzeit nur den US-Pass besitzt, wäre ich als Ehemann einer hier lebenden Ausländerin indirekt von einem solchen Gesetz betroffen. Ich persönlich hätte nichts zu befürchten, meine Frau schon — so lange sie nicht eingebürgert ist. Kann es sein, dass Stephanie nach einer möglichen Götterdämmerung am 28. Februar 2016 wegen eines Vergehens des Landes verwiesen würde, was zwangsläufig unsere Beziehung erschüttern und unsere Lebensplanung auf den Kopf stellen könnte?

Um mir meine Meinung zu bilden, habe ich mir zuerst einmal den Initiativtext angeschaut (ein 40-Tönner unter den Verfassungsartikeln, fabriziert in der Küche der sonst so „liberalen“ SVP, die gemäss Parteibuch auf weniger Regulierung, somit auf einen überblickbaren Gesetzes- und Paragraphendschungel und die freie Entfaltung in wirtschaftlicher Sicht setzt).

Kernstück der Initiative ist die Liste der Straftatbestände, die unter I. Landesverweisung automatisch zu einer Landesverweisung führen.

Relevanz der Vergehen für (zumeist) rechtschaffene Einwohner

Den heutigen Sonntag-Morgen habe ich genutzt, um den Text mit meiner Frau durchzugehen und um mit ihr ein Verständnis aufzubauen, wie sich unser Leben nach dem 28. Februar 2016 dank den Vorstellungen der SVP und dem Willen von fremdenfeindlichen Abstimmenden ändern könnte.

Zur Entwarnung: Die meisten Punkte in Abschnitt 1 betreffen extrem schwere Delikte, die Leib und Leben bedrohen. Wir konnten uns mit diesen Punkten nicht identifizieren und haben auch keinen Anlass anzunehmen, dass sie für uns mal relevant werden würden.

Da wir beide selber keinen juristischen Hintergrund aufweisen, erschliessen sich uns die gängigen Bezeichnungen („qualifizierter Diebstahl“, anyone?) und Interpretationen („Lehrmeinungen“) der Juristerei zu einzelnen Punkten nicht. Wir können also nicht abschliessend sagen, dass wir von den meisten Punkten definitiv nicht berührt werden würden. Und das denke ich ist das Hauptproblem für den Stimmbürger, welcher nicht blindlings Hirte Blocher und den anderen SVP-Schäfchen folgen, sondern seinen Verstand gebrauchen will und sich selbst eine Meinung zur Initiative macht.

In die Liste der Vergehen haben sich mindestens drei Punkte eingeschlichen, die wir näher diskutiert haben und bei uns Fragezeichen hinterlassen haben:

  • a. vorsätzliche Tötung (Art. 111 des Strafgesetzbuch StGB), Mord (Art. 112 StGB), Totschlag (Art. 113 StGB) sowie b. schwere Körperverletzung (Art. 122 StGB), Gefährdung des Lebens (Art. 129 StGB) Wir sind keine Schläger und schon gar keine Mörder (wobei: was noch nicht ist, kann noch werden — Spass beiseite). Was aber, wenn meine Frau aus Unachtsamkeit mit übersetzter Geschwindigkeit durch ein Dorf fährt, ein Schulkind überfährt und dieses entweder stirbt oder schwer verletzt wird? Läuft das unter Totschlag, vorsätzlicher Tötung oder schwerer Körperverletzung, weil sie dies durch die überhöhte Geschwindigkeit in Kauf genommen hat (à la Raserparagraph und seiner Auslegung)?
  • e. Betrug (Art. 146 StGB) im Bereich der Sozialhilfe und der Sozialversicherungen sowie Sozialmissbrauch (Ziff. V.1) Wir sind in der glücklichen Lage und froh, dass wir als Doppelverdiener mit Universitätsabschlüssen und Vollzeitanstellungen nicht von Sozialhilfe abhängig sind. Das Beispiel des ausländischen Arztes, der für seinen in auf Weltreise weilenden Studentensohn weiterhin Ausbildungszulagen kassiert, hat mich aber aufgeschreckt: Könnte uns irgendwann auch aus Unachtsamkeit ein solcher „Sozialversicherungsbetrug“ angelastet werden (Sozialversicherungsbetrug ist in unserer Situation wahrscheinlicher als Sozialhilfebetrug)? Würde der Betrug in dem Fall auf mich oder gar auf meine Frau zurückfallen? Wir wissen es nicht. Was ich aber weiss: Sollte die SVP-Initative am 28. Februar 2016 angenommen werden, wird meine Frau nicht mit Sozialversicherungsformularen in Kontakt kommen, ausser wenn das zwingend nötig werden würde und nicht vermeidbar wäre. Rein als Vorsichtsmassnahme.
  • i. Widerhandlung gegen Artikel 19 Absatz 2 oder 20 Absatz 2 des Betäubungsmittelgesetzes vom 3. Oktober 1951 Für uns war anfänglich nicht klar, ob der Drogenkonsum auch zu einem Ausweisungsgrund zählen konnte (was auch immer darunter fällt). Nicht, dass wir Cannabis und sonstige Modedrogen einwerfen — aber geraucht, und selbstverständlich nicht inhaliert hat ja jeder schon mal. Oder was ist, wenn meine Frau aus den USA nicht-rezeptpflichtige Medikamente zum Eigenkonsum in die Schweiz einführt, welche in der Schweiz rezeptpflichtig sind? Verstehe ich den Gesetzestext korrekt, fallen solche Aktivitäten nicht darunter — die Absätze richten sich primär an Drogenhändler, die so ihren Lebensunterhalt verdienen (ich persönlich denke, dass wir solchen Personen eine Umschulung bezahlen sollten — es gibt auch hierzulande Berufe, die grenzwertig illegal sind, mit hohen Geldbeträgen umgehen und den persönlichen Risikoeinsatz mit variablen Lohnbestandteilen vergüten — und von der Gesellschaft, wie auch von der SVP, hingegen hoch angesehen sind).

Unser Fazit war, dass viele der Vergehen es auch aus unserer Sicht rechtfertigen, diese mit dem automatischen Landesverweis zu ahnden. Verwundert hat uns aber, dass Sozialversicherungsbetrug mit Mord und Totschlag gleichgestellt wird, ebenso dem nachgehen einer vom „Markt“ nachgefragten Beschäftigung (Drogenhandel). Letzteres nicht zuletzt dank der strikten Law & Order-Politik der Zigarren rauchenden, Bier, Wein und Schnapps konsumierenden Konservativen, welche den jüngeren Generationen anderweitige, abhängig machende Genussmittel verwehren wollen. Selbst Jünger Köppel hat ja unter SVP-Parlamentariern Suchtverhalten nachgewiesen.

Auch der Automatismus gefällt uns nicht. Das der SVP abgehende Vertrauen in unsere Richter ist bei uns noch mehrheitlich intakt (mit einigen Ausnahmen). Wir finden, dass Richter jeden Einzelfall prüfen müssen und den Schweregrad des Vergehens auf Grund von allen vorhandenen Faktoren frei, d.h. ohne SVP-Messer an der Gurgel, beurteilen können sollten.

Folgende Fragen wären von den Richtern zu beantworten und in das Urteil einfliessen zu lassen: Wie lange lebt die Person bereits in der Schweiz? Ist sie integriert? Geht sie einer Erwerbstätigkeit nach? Zahlt sie die Steuern prompt? Hat sie Schulden? Handelt es sich um ein Elternteil? Wie rechtschaffen ist die Person? Wie viele „Vergehen“ hat die Person während ihres bisherigen Aufenthaltes in der Schweiz begangen? „Mildernde Umstände“ aus den Antworten auf diese Fragen wäre bei der Annahme der Initiative aus unserer Sicht nicht mehr möglich, so sehr SVP-Hirnis uns dies in der Tonspur zum schwarz-auf-weiss gedruckten Initativtext weis machen wollen.

Missbrauch zur Ausländerschikane?

Schlussendlich noch dies: Was hält einen selbst ernannten „Eidgenossen“ davon ab, einen missliebigen Ausländer anzuschwärzen? Ich glaube da sind teilweise noch viele Rechnungen offen, die man nach Annahme der Initiative „lösen“ könnte. Oder den Fremden zumindest massive Steine in den Weg legen kann. Wer stellt sicher, dass mit der DSI dann nicht Unfug gegen alles und jeden Fremden betrieben wird?

Hält ein solches Gesetz kriminelle Ausländer von etwas ab?

Die Hauptfrage bleibt aber: Da wird also ein mordender und raubender Ausländer des Landes verwiesen. Schön und recht. Gerade die SVP-Vasallen, welche die Classe Politique sowie den Etatismus und die bedingungslose Staatsgläubigkeit immer verurteilen, sollten sich bewusst sein, dass ein dämlicher Landesverweis niemanden mit solch unlauteren Absichten vor der Rückreise in die Schweiz abhalten wird. Wir reden hier von kaltblütigen Mördern, Vergewaltigern, Menschenhändlern, Räubern, Dieben und Drogenhändlern! Denen ist ein Landesverweis so was von scheissegal.

Ich helfe wetten, dass diese wiederkommen, SVP Verfassungstext hin oder her (kaum einer dieser Gestalten wird sowohl die SVP als auch die Schweizerische Bundesverfassung kennen). Entweder man bringt ihnen also lebenslang Fussfesseln an, oder macht sich auf Rückkehrer gefasst — und die Empörung der SVP-Xenophoben, welche dann ihrem Irrglauben fröhnen, mit noch radikaleren Gesetzestexten irgendwie physische Grenzzäune bauen zu können.

Auf gewisse Weise ist es ja verständlich: Auch die SVP muss schauen, dass ihr die Wahlkampfschlagerthemen in den nächsten fünfzig Jahren nicht ausgehen. Die „Endlösung der Ausländerfrage“ wäre schlecht für’s Geschäft. In etwa so schlecht wie die Pharmariesen statt Medikamente zur Krebsbehandlung plötzlich Vorsorge zur Verhinderung von Krebs verkaufen würden. (Link auf eine zwiespältige Seite, bitte Quellenkritik nicht vergessen)

Merke: Auch die SVP kann über Nacht zu einem Klüngel von Etatisten werden, welche einen uneingeschränkten Glauben in Gesetze zur Regulierung des Zusammenlebens haben. Jedenfalls dann, wenn es um ihr Steckenpferd, die pöhsen, pöhsen Ausländer geht.

Fragwürdige Argumente meiner Genossen

So sehr ich im Geiste gegen diese Initiative bin, so sehr vermasselt es meiner Meinung nach die Linke mit ihren Argumenten. Ich finde es löblich, dass die Linke geschlossen auftritt und das Anliegen lautstark bekämpft. Doch wie sie das tut ist meiner Meinung nach höchst fragwürdig.

Zwei Punkte regen mich besonders auf:

  • Negativbeispiele, bei welchen sich die meisten Stimmbürger nicht wiederfinden
  • Secondo-Tränendrüse

Negativbeispiele

Man lese sich die Beispiele in folgenden Artikeln durch:

Ist ja gut und recht. Aber in vielen Fällen ist ein klarer Vorsatz zu entdecken, teilweise mit mehreren in Serie geschalteten verdammt dummen Vergehen:

Der Lehrling betrinkt sich zur bestandenen Abschlussfeier (soweit kann ich folgen), bricht dann aber in den Lehrbetrieb ein, beschädigt Maschinen und hinterlässt seine Urinmarke. Was zum Teufel? Und mit solch einem Deppen sollen wir Mitleid haben und am 28. Februar 2016 ein Nein in die Urne legen?

Beamtenbeleidigung — auch mit solchen Leuten habe ich kein Mitleid. Wer gegenüber Sicherheitspersonal ausfällig wird hat offenbar nicht realisiert, dass man hierzulande daraus noch nie einen Vorteil herausschlagen konnte, und auch nie herausschlagen können wird.

Oder der Arzt, mit Universitätsstudium und einem Bombenlohn, der sich aus purer Faulheit nicht mit den Reglementen zur Ausbildungszulagen auseinandersetzen will und so in die Fänge der Justiz gerät?

Der den Steuerauszug fälschende Finanzanalyst — wieder so ein Lümmel, dem ich keine Träne nachweinen würde. Mit solchen Löhnen und einem solchen Ausbildungsniveau muss man selten blöd sein, die Steuererklärung absichtlich falsch auszufüllen.

Liebe Genosse, setzen wir uns neuerdings wirklich für ausländische Assistenzärzte und Finanzanalüsten ein, die Kraft ihrer Ausbildung und Vermögenslage in der Lage sein sollten, hierzulande ein höchst gesetzeskonformes Leben zu führen? Hat’s euch in den Weizen geschneit?

Secondos

Auch die Behauptung, dass ab dem 28. Februar 2016 auch Secondos ausgeschafft werden müssten und die Initiative deshalb abzulehnen ist, lasse ich nicht gelten. Wann sind Secondos Ausländer? Wenn sie trotz Jahrzehnten in der Schweiz lebend immer noch keinen Schweizerpass beantragt haben. Wie kriegt man das bitteschön hin? Wenn ich hier geboren bin und meine gesamte schulische und berufliche Laufbahn in der Schweiz absolviert habe, ist es doch nur noch ein Fingerschnippen, um den Pass zu beantragen.

Schuljahre zählen für eine Einbürgerung doppelt; d.h. jemand, der sogar erst als achtjähriger in die Schweiz gekommen ist, hat noch vor Ende der Schulzeit mit 14 Jahren das Anrecht, den Schweizer Pass zu beantragen. Ja, die Eltern müssen als Vormund mitspielen und bezahlen — notabene einen für Unmündige deutlich reduzierten Preis (aus meiner Sicht ein Schnäppchen, umso mehr, je mehr Ausländerinitiativen die SVP lanciert). Ich hätte noch nie Eltern gesehen, die das rote Büchlein für ihre Kinder nicht beantragen wollten.

Abgesehen davon: Es ist ja nicht so, als wäre die SVP seit gestern Samstag fremdenfeindlich aktiv. Wer die zunehmende Xenophobie nicht hat kommen sehen und keine Vorkehrungen zu seinem Schutz treffen wollte, hat offenbar seit der EWR-Abstimmung in den frühen 1990er Tomaten auf den Augen …

Was kommt nach der DSI?

Wobei man offenbar nicht einmal mehr als Eingebürgerter sicher sein kann, wenn sogar die Franzosen nicht mehr vor der Aberkennung einer einmal erlangten Staatsbürgerschaft halt zu machen scheinen — einem der Geburtsorte der modernen Menschenrechte, notabene.

Ich behaupte: Es wird nicht lange gehen, und die SVP lanciert eine Initiative zur Aberkennung der Staatsbürgerschaft von Kriminellen.

Im Bewusstsein dieser Fremdenfeindlichkeit gehört sich nur eins: Am 28. Februar 2016 wird ein Nein in die Urne gelegt.

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Freitag, 18. Dezember 2009

Die Schweiz schaute bei der Crédit Suisse einfach weg

Weil die Schweiz offenbar nicht in der Lage ist, internationale Sanktionen, bei denen sie mitmacht, bei hier tätigen Unternehmen durchzusetzen, kassieren die USA das Bussgeld.

Quelle: arlesheimreloaded-manfred-messmer – Ein weiterer Pflock für die Abzockerinitiative

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Donnerstag, 17. Dezember 2009

Notrufknopf für den Web-Browser

What would Jesus do?

Frau Nationalrätin Schmid-Federer (CVP) hat die Antwort gefunden und macht dank dem „Notrufknopf“ das Internet zu einem besseren Ort:

In Deutschland wird derzeit, vom Bund der Kriminalbeamten lanciert, das Konzept eines Internet-Notrufknopfes als Bestandteil des Browsers diskutiert, mit dem rechtswidrige Inhalte direkt an die Polizei gemeldet werden können.

Quelle: 09.5409 – Internet-Notrufknopf – Curia Vista – Geschäftsdatenbank – Die Bundesversammlung – Das Schweizer Parlament

Wie geil ist das denn? 2011 werde ich garantiert CVP wählen … die Jesus-Internet-Partei. Immerhin scheinen die Christen durch solche Fürze temporär davon abgehalten, jüdische und muslimische Friedhöfen zu verbieten.

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Mittwoch, 4. November 2009

Wer hat keine psychische Störung?

Pro Jahr werden im Kanton Zürich rund 4000 jugendliche Straftäter verurteilt. Rund 80 Prozent davon haben eine psychische Störung, sagen Experten.

Quelle: Wir müssen noch einmal 2000 Sozi-Psychiater und -‚Arbeiter‘ anstellen | Snoop InfoSystems

Das erinnert mich an den Spruch „If all you have is a hammer, everything looks like a nail!“. Und an dieses Experiment, das man in den USA vor einigen Jahrzehnten durchgeführt hat: Freiwillige, völlig gesunde Menschen opferten sich im Namen der Wissenschaft und liessen sich in psychiatrische Anstalten einweisen, indem sie sich als geistig gestört auswiesen. Jeder (?) wurde behandelt, und bei jedem (?) Probanden wurde eine psychische Störung diagnostiziert.

Aber das ist halt so im medizinisch-psychologischen Metier: Lieber nicht zum Doktor gehen, denn der findet bestimmt immer irgendwas, was nicht stimmt.

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Montag, 28. September 2009

Falsches Mitleid mit Polanski

Denn eigentlich sollte man dem EJPD gratulieren. Dafür gratulieren, dass sich die Schweiz nicht in die Reihe von Bananenrepubliken und Schurkenstaaten stellt. Denn ein geständiger Kinderschänder soll sich nirgendwo auf der Welt verstecken können. Auch nicht wenn er prominent ist. Und schon gar nicht in der Schweiz.

Quelle: Polanski festgenommen – Wo ist der Skandal? | bloggin‘ chm

Wenn er unschuldig ist, wird ihn das amerikanische Rechtssystem ja wohl frei sprechen, oder?

Wer sich für die 1977 erfolgte Vergewaltigung der 13-jährigen in Jack Nicholsons Villa (!) interessiert, liest am Besten das Gerichtsprotokoll der Befragung durch.

Wer ohne Kontext direkt auf die harten Fakten los will, beginnt auf Seite 28:

Q: After he kissed you did he say anything?

[…] A: No, besides I was just going, „No. Come on, let’s go home.“

[…] A. And then he went down and he started performing cuddliness. […] he went down on me or he placed his mouth on my vagina.

Nachtrag

Über die juristischen Hintergründe der ganzen Aktion gibt ein vortrefflicher Artikel von Blogging Remy Auskunft:

FAQ: Verhaftung von Roman Polanski

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Sonntag, 27. September 2009

WaPo über die Gründe hinter Polanskis Festnahme

Wohl weil auch amerikanische Journalisten der alten Schule ihre liebe Mühe mit neuen Technologien haben, die jünger sind als die Druckerpresse, kommen wir in den Genuss folgender Redaktionsdiskussion:

[…] they particularly want to know why now. (has he never set foot in switzerland before?) sheila, theorizes that’s because they’re under intense pressure over ubs and want to throw the U.S. a bone, but can yo ucheck [sic!] with justice department sources there?

Quelle: Swiss arrest Polanski on US request in sex case

Nun, als hätten wir mit der Affäre Ghaddafi nicht schon genügend Probleme. Immerhin sind unsere Banken wohl bald den Kläffer Steinbrück los

Nachtrag

Es waren nicht technophobe Journis der Washington Post, die das Malheur angerichtet haben, sondern die Nachrichtenagentur Associated Press (AP):

AP’s Notes on Roman Polanski’s Arrest Leak Onto News Wires Everywhere

Keine Ahnung, wieso die CMS der Verlagshäuser solche Mitteilungen automatisch publizieren.

Übrigens: Ausgerechnet die AP ist diejenige Agentur, die für die Publikation ihrer professionellen (?) Nachrichtenmeldungen überall im Netz Geld verlangen will … ob bald eine Rechnung ins Haus flattert?

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Sonntag, 13. September 2009

Moussis Lieblingsgefängnis in Oslo

Mit anderen Worten – das System der ‚offenen‘ Anstalten ist durch ein System der ‚Strafanstalten‘ zu ersetzen, die per Definition geschlossen und ohne jedwelchen Luxus wie Playstations etc ausgestattet sind. Und wer einmal türmt, kriegt 5 Jahre Einzelhaft zusätzlich aufgebrummt, dieses Mal ohne Freigang.

Quelle: Kuscheljustiz, reloaded | Snoop InfoSystems

Es lohnt sich bei dieser Frage einen Ausschnitt aus Michael Moores Sicko zu zeigen, welcher den Endschnitt für die Kino- und DVD-Fassung leider nicht überlebte:

Wirklich spannend, dieses Konzept der Norweger – und es steht total im Widerspruch zu Mousseman’s Skizze eines Rechts-und Ordnungsstaates.

Wer mehr über das Bastoy Gefängnis lesen will, sei der Artikel im Guardian ans Herz gelegt:

Bastoy Prison – a minimum security facility located on Bastoy Island, south of Oslo – would probably feature on the front page of our tabloid press every day given that the 115 prisoners held there are encouraged to engage in „horseback riding, fishing, tennis and cross-country skiing“ during their leisure time. One of her staff overhearing this observation laughs and points out that Michael Moore, the American film director, had wanted to feature the prison in one of his documentaries, but thought that absolutely no one would believe that he was really filming in a jail.

Quelle: David Wilson: Why is it that Scandinavian countries have smaller prison populations? | Comment is free | guardian.co.uk

Der Artikel ist schon fast zu Ende, doch ich habe mich nicht dazu geäussert, wie ich zur Sache stehe. Nun – ich weiss es ehrlich gesagt nicht. Das Beispiel dieses „Freilauf“-Gefängnisses für schwere Straftäter müsste auf jeden Fall mit in Betrachtungen einfliessen. Schon erstaunlich, falls es sich wirklich als praktikabel erweisen würde.

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Donnerstag, 30. Juli 2009

Militante Raucher

In der Türkei hat ein Mann, der sich nicht an das neu eingeführte Rauchverbot halten wollte, einen Restaurantbesucher erschossen und den Chef des Lokals verletzt.

Quelle: Türke bezahlt Streit über Rauchverbot mit seinem Leben – News Ausland: Europa – bernerzeitung.ch

Was gleich zweierlei beweist:

  • Raucher können anscheinend nicht nur beim Zigarettenkonsum das Mass nicht halten
  • Raucher können mit ihrem Verhalten für Mitmenschen durchaus tödlich sein

Beim Rauchen sollte man es halten wie beim Sex und der Religion: Behaltet es bitte in den eigenen vier Wänden.

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Mittwoch, 1. Juli 2009

150 Jahre Gefängnis

Poor Bernie. The man has been ordered to spend 150 years in the hoosegow. What for? Who did he kill? A century and a half seems a little excessive for a financial crime. You could hold up three liquor stores and rape a whole convent and still not get 150 years.

Quelle: Bernie Madoff and the SEC

Doch die Weltgeschichte ist nun einmal voll von Sündenbockpolitik … und von den 6 Milliarden homines oeconomici auf diesem Planeten hat’s halt ihn mit der Karte „1 Runde ins Gefängnis“ erwischt.

Man bedenke aber folgendes:

But didn’t he lie to investors? Well, yes…he exaggerated the returns investors were likely to get from his fund. But if you put every fellow on Wall Street who does that in jail, you wouldn’t have any room for stick-up men and wife beaters.

Isn’t he the biggest financial scammer of all time? Well…he’s the title-holder now. But he has a lot of competition close on his heels. Bernie’s crime was taking money from people under false pretenses…and then being unable to give it back to them. How is that different from the financing activities of the US government?

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Dienstag, 8. Juli 2008

Reiser hat sie tatsächlich umgebracht

Bizarre Story um den Entwickler des Dateisystem ReiserFS:

Der des Mordes an seiner Frau schuldig gesprochene Open-Source-Programmierer und Entwickler eines Dateisystems Hans Reiser hat die Polizei zu der mutmaßlichen Leiche seines Opfers geführt. Zudem hat Reiser gestanden, dass er mit seiner Frau gekämpft und sie dann stranguliert hat, berichten unter anderem die US-Tageszeitung San Francisco Chronicle und ABC News aus eingeweihten Kreisen.

Quelle: heise online – Hans Reiser führt Polizei zur Leiche seiner Frau

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