Dienstag, 23. September 2008, 14:44 Uhr

Gemeindefinanzen und seine Vermögensarten

Ich hätte mir nie geträumt, einmal einen buchhalterisch angehauchten Blog-Artikel zu veröffentlichen – aber jetzt ist es tatsächlich soweit. Zugegebenermassen auch als Merkhilfe für mich.

Folgende zwei Vermögensarten der Gemeindefinanzen sorgen immer wieder für Verwirrung:

Finanzvermögen

Das Finanzvermögen besteht aus jenen Vermögenswerten, welche ohne Beeinträchtigung der öffentlichen Aufgabenerfüllung veräussert werden können.

Beispiel: Liegenschaften, die an Privatpersonen vermietet werden

Verwaltungsvermögen

Das Verwaltungsvermögen umfasst jene Vermögenswerte, die unmittelbar der öffentlichen Aufgabenerfüllung dienen und über mehrere Rechnungsjahre genutzt werden, das heisst nicht realisierbar sind.

Beispiel: Schulhäuser, Gemeindeverwaltung (Haus)

Quelle: Definitionen von Begriffserklärungen Rating

Im Kanton Bern (und wohl auch in den übrigen Kantonen unseres Landes) werden Investitionen in die beiden Vermögensarten unterschiedlich abgeschrieben – ich verzichte hier aber darauf, meine Leser mit einer halbschlauen Ausführung zu langweilen.

Nachtrag: Die beiden Begriffe sind anscheinend auch in Deutschland bekannt

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