… wenn ich nicht schon lange einen hätte.
Die MI (Abk. Musikindustrie) ist kurz zuvor, es sich mit ihren letzten Fans zu verderben. Mittlerweile gehen die militanten Kopierschützer gar soweit, Rootkit-Ähnliche Software zu installieren, wie heise online berichtet:
Der Treiber fragt alle zwei Sekunden alle laufenden Prozesse nach den von ihnen geöffneten Dateien ab, um seiner Aufgabe – dem Verhindern von unerwünschten Kopien – nachzukommen, und das gleich jeweils achtmal am Stück. So verbraucht der nicht ganz koschere Kopierschutz Rechenzeit, auch wenn die zu schützende CD gar nicht im Laufwerk liegt. Die Software verankert sich derart tief im System, dass sie selbst im abgesicherten Modus gestartet wird. Wenn die Treiber also Probleme verursachen, könnten sie das System komplett unbrauchbar machen.
Quelle: Sony BMGs Kopierschutz mit Rootkit-Funktionen
Und wie immer muss man noch einmal darauf hinweisen: Leute, die sich brav für viel Geld eine CD kaufen, werden mit solchem Schmarrn bestraft. Leute, die sich dagegen die Lieder illegal vom Netz saugen, zahlen weder Geld, noch kriegen sie Rootkits auf ihr System installiert. Wer hat nun eigentlich die besseren Karten gezogen?
Illegal ist aber relativ – während die Länder um uns herum dem Druck der Inhalte-Industrie längst nachgegeben haben, lebt es sich in der Schweiz als Leecher relativ angenehm.
SUISA: „Download von MP3s ist straffrei“
Wie Weitblick in seinem Blog aufzeigt, ist sogar SUISA der Meinung, dass der ausschliessliche Download (ohne Upload) von urheberrechtlich geschütztem Material erlaubt ist:
Nach überwiegender Meinung ist jedoch das Downloaden in der Schweiz auch ohne Zustimmung der Rechtsinhaber erlaubt, selbst wenn das Angebot illegal ist. Gerichtsurteile dazu gibt es allerdings noch keine, so dass die Frage einstweilen nicht abschliessend beantwortet werden kann.
Quelle: Konsum ist straffrei