Nicht, dass diese Fundamentalerkenntnis derart bahnbrechend und neu wäre – doch in den letzten Tagen geisterte der Herr Bundesrat doch erstaunlich oft in der Presse-Berichterstattung herum:
- Blocher warnt vor „Tendenz, Bürger zu kriminalisieren“ (Tagi)
- Blocher leistet SVP Schützenhilfe (St. Galler Tagblatt)
- Ledergerber greift Blocher an (Tagi)
- Blocher kritisiert Verkehrspolitik
Grundsätzlich ging es hierbei um Blochers Gemotze bezüglich der Verringerung des Toleranzwertes für Geschwindigkeitsübertretungen, falls diese mit einem Laser-Messgerät gemacht würden. Er ist der Meinung, dass hier „Bürger kriminalisiert werden“ und der Staat auf Kosten dieser unnötig viel Kasse macht. Er erwähnte seinen Unmut darüber gleich zweimal: Einerseits anlässlich der Automobil-Ausstellung in Zürich von letzter Woche, andererseits an der Polizeidirektorenkonferenz von dieser Woche.
Obwohl mir diese gehäufte Erwähnungen des Vorsteher des Justiz- und Polizeidepartements negativ auffiel, dachte ich mir nichts weiter dabei.
Der Zufall wollte es, dass ich heute meinen iPod nano (2GB, schwarz) erhielt und so nach dem HD-Ausfall meines iPod 4G (20GB) endlich wieder in den Genuss des Echo der Zeit gelangte.
Und so konnte ich heute endlich wieder der neuesten Ausgabe des Echos, nämlich derjenigen von gestern Donnerstag (10. November 2005) lauschen, die ja – vorbildlicherweise – als Podcast zum Download bereit steht.
Ein Beitrag drehte sich ganz um diese gehäufte Pressepräsenz des Chrigels vom Herrliberg und gab aufschlussreiche Hinweise, wieso dem so sei. Michael Bolliger, Bundeshausredaktor, geht ab der 31. Minute den Fragen zum Thema nach.
Einige Zitate Bolligers:
Er habe Zweifel am Sicherheitseffekt. Ein Telefon hätte genügt, und Blocher hätte es besser gewusst. Untersuchungen zeigen, Tempo 53 statt 55 ergibt einen Rückgang von vier Prozent der Unfälle mit Verletzungsfolgen. Quelle: Beratungsstelle für Unfallverhütung.
Ob diese Aussage des BFUs nun exakt stimmt, wage ich zu bezweifeln – aber um Zahlen, die auf die Nachkommastelle stimmen, geht es in der Diskussion meiner Meinung nach auch nicht.
Im Februar wird in der Stadt Zürich gewählt – und das hat für ihn scheinbar mehr Priorität. Denn Blochers SVP ist im Kanton Zürich arg in Schieflage.
Erst jetzt ging mir ein Lichtlein auf – deshalb wird hier wieder mal gepoltert, was das Zeugs hält. Das Amt eines Bundesrates hält also den gelernten Landwirt und studierten Jurist nicht davor ab, auch im eigenen Kanton zum Rechten zu schauen (welch‘ ein Wortspiel!) und zum ursprünglichen, bekannteren Blocher zurückzumutieren.
[Ersatzwahl Finanzdirektor Zürich] Ein freundlicher CVPler gewann haushoch …
Noch Fragen?
Der Auftritt vor den Zürcher Autofreunden war eines Justizministers unwürdig. Wer zum Beispiel gegenüber unkooperativen Asylbewerbern Nulltoleranz verlangt, muss unvorsichtige Autofahrer mit gleicher Elle messen. Gesetze sind da, um eingehalten zu werden.
Meine Hervorhebung. Ich glaube gerade ein Justizminister, der zudem noch Jura studiert hat, sollte sich diesen Grundsatz eigentlich verinnerlicht haben.
Der Justizminister hat ausserdem dafür zu sorgen, dass die Gewalten- und Aufgabentrennung im Staat höchsten Stellenwert hat. Wenn Christoph Blocher lokale Behörden kritisiert, die Bundesrecht anwenden, dann ist das ein fragwürdiger Umgang mit der Aufgabentrennung.
Da redet einer immer von Eigenverantwortung und will dann doch allen in den Brei reden. Wo kommen wir da hin?
Wahlkampf auch auf Kosten der eigenen Glaubwürdigkeit.
Mein Senf
Vieles wurde eigentlich ja schon gesagt. Hier dennoch diejenigen Punkte, die ich besonders hervorheben würde:
- Beim Toleranzwert geht es – nicht wie fälschlicherweise weit verbreitet – nicht etwa um den Toleranzwert des Tachometers, sondern um den Toleranzwert des Messgerätes. Dies ist ein kleiner, aber feiner Unterschied. Die Idee des Abzuges war es nie, den Autofahrern ein oder zwei Stundenkilometer zu schenken – aus Goodwill sozusagen, weil die Tachos derart ungenau sind. Es ging darum, die vom Hersteller der Messgeräte garantierten Werte nicht zu ungunsten der Autofahrer auszulegen. Die Laserpistole ist genauer – und das sollte eigentlich doch jeden freuen. Ausser natürlich diejenigen, die allzugerne unaufachtsam mit unangepasster Geschwindigkeit durch Städte und Dörfer rasen.
- Art. 8 BV lautet „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“. Es geht nicht an, dass man Asylbewerber gleicher behandelt, bei den eigenen Bürger aber das Auge zudrückt. Herr Blocher sollte diesen Artikel etwa im ersten Semester seines Studiums kennengelernt haben. Vielleicht hat er damals ja auch einfach geschwänzt? Selbst wenn der rechtskonservative Schweizer diese Auslegung so wünschen würde, käme er nicht an diesem Verfassungsartikel vorbei. Ja, ich wage gar zu bezweifeln, ob sich solche Leute noch als Schweizer bezeichnen dürfen, die sich offen über die Verfassung stellen. Denn ich behaupte unverfroren: Die Verfassungstreue ist die Eigenschaft eines wahrhaften und anständigen Schweizers. Wer dies nicht akzeptiert, sollte seinen Pass abgeben.
- Kriminalisieren – oder doch nicht? Die Asylbewerber werden schnurstracks kriminalisiert, die Schweizer werden aber vom grossen Justiz-Pappi unter die schützenden Fittiche genommen. Mir sind solche Personen suspekt, die keine klare Linie haben. Der Chrigel ist einer davon.
Somit: Alles dummes Gepoltere. Aber leider spricht diese Art von Polemik die Stammwähler der SVP an – pfui!
Zum Schluss noch dies:
Wenn der Justizminister in der Schweiz dagegen die Einhaltung von Gesetzen als schädlich bezeichne, „dann ist er am falschen Ort“.
Schöner als Elmar Ledergerber könnte ich es auch nicht ausdrücken. Ein schönes und tolerantes Wochenende, das wünsche ich meinen Stammwä … -lesern!