Ein Hoch auf die genialen Gesetzgeber im grossen nördlichen Kanton:
Alle WDR-Online-Inhalte haben seit Inkrafttreten der neuen Regelungen am 01. Juni 2009 eine „Verweildauer“. Das heißt: Sie dürfen nur noch für eine bestimmte Frist im Netz bleiben. Bei vielen Inhalten ist diese Verweildauer ein Jahr. Eine Vielzahl von aktuellen Fernsehsendungen (wie etwa die Aktuelle Stunde und die Lokalzeit-Sendungen) bleibt als komplette Sendung nur sieben Tage „on demand“ abrufbar.
Quelle: Das große Löschen – Medienseite – WDR.de
Die spinnen doch — Information wants to be free! Ich kann mich des Eindrucks nicht verwehren, dass hier die mächtigen deutschen Verleger die Politik kurzerhand gekapert und instrumentalisiert haben, um einen leidigen Konkurrenten aus dem Verkehr zu ziehen.