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Sonntag, 17. Juli 2016

Das jährliche Leid des Mieters mit der Nebenkostenabrechnung

(Aktualisiert am 21. November 2021; Auszahlungsdatum der diesjährigen Nebenkosten ergänzt)

Seit Juni 2012 lebe ich mit Stephanie in unserer ersten gemeinsamen Mietwohnung — es handelt sich zudem auch um mein erstes richtiges Mietverhältnis. Das sind nun bereits vier sechs neun lehrreiche Jahre …

Abgesehen davon, dass man der Hausverwaltung ständig hinterherrennen muss (aktuelle Beispiele: Austausch Leuchtstoffröhre im öffentlichen Teil des Kellers; seit einem Jahr vergessene, aus dem Boden herausragende Eisenstangen vom Rückbau der Parkplätze vor dem Haus; jährlich wiederkehrend verstopfte Dachkännel) stört mich als ordnungsliebenden Schweizer Bünzli vor allem der Modus für die Rückerstattung der Nebenkostenabrechnungen.

Im 2012 unterzeichneten Vertrag steht:

Mietvertrag Nebenkosten

Soweit nichts anderes vereinbart worden ist, erstellt die Vermieterin jährlich eine detaillierte Gesamtabrechnung, […]

Ursprünglich ging ich davon aus, dass „jährlich“ bedeutet, dass die Abrechnung per Ende Kalenderjahr erfolgt. Irrtum! Aus Sicht des Vermieters endet die Rechnungsperiode jeweils am 30. April (ich gehe davon aus, dass dieses Datum das Ende der Heizperiode signalisiert). Aus juristischer Sicht wohl zulässig, da im Vertrag nicht explizit steht „zum Ende des Kalenderjahres“.

Gute zweieinhalb Monate nach Ende der Rechnungsperiode (Mitte Juli) erhalten wir dann jeweils die Abrechnung (es muss extrem aufwändig sein, so eine Abrechnung zu erstellen):

Brief Nebenkostenabrechnung

Der Vermieter verspricht, Beträge zu unseren Gunsten Ende August an uns zu überwiesen — Nachzahlungen von unserer Seite gab es in den vier sechs Jahren notabene noch nie:

Saldo zu Ihren Gunsten

Während der Vermieter sich für die Auszahlung des Überschusses nach der Abrechnung noch einmal eineinhalb Monate Zeit lässt, wäre man als Vermieter gezwungen, Differenzen („Saldo zu unseren Gunsten“) innert 30 Tagen zu begleichen:

[…] wobei Unterschiede zugunsten oder zulasten des Mieters innert 30 Tagen nach Vorlage der Abrechnung auszugleichen sind.

Schöne asymmetrische Ausführung von Vertragsbestimmungen.

Doch jetzt kommt der eigentliche Hammer — wann trifft das Geld tatsächlich ein? Ich habe nachgeschaut:

14. Oktober 2013 535.05 CHF
25. September 2014 724.80 CHF
2. November 2015 693.35 CHF
26. August 2016 582.25 CHF
25. Juli 2017 573.40 CHF
4. September 2018 551.10 CHF
27. September 2019 565.55 CHF
29. September 2020 519.90 CHF
26. August 2021 457.50 CHF

Zusammengefasst:

30. April Ende Rechnungsperiode
Mitte Juli Erhalt Brief Nebenkostenabrechnung
30. August versprochene Überweisung des Überschusses
Ende Juli-Anfang November effektive Überweisung des Überschusses

Im derzeitigen Tiefzinsumfeld fallen in den fünf bis sechs Monaten zwischen Abrechnung und Auszahlung zum Glück kaum Zinsgewinne an. Störend ist es aber allemal, und festigt in mir die Abneigung gegenüber Liegenschaftsverwaltungen wie auch Miethäuserbesitzer.

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Labels: Leben, Schweiz

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