Donnerstag, 31. Januar 2008, 1:53 Uhr

Wie werde ich mein Stgw los?

Folgende Dokumentation zeigt, wie schnell einen die Armee mit einem Sturmgewehr ausstattet, aber wie schwierig es ist, dieses wieder loszuwerden …

Merke: Um das Stgw zu erhalten, spielt der Strafregisterauszug keine Rolle. Um es aber abgeben zu können, muss man einen unbedenklichen Leumund vorweisen. Hä? Genau das habe ich auch gedacht. Argumentation: Wenn jemand Einträge im Strafregister hat, könnte es ja sein, dass im Gewissenszeugnis, das der Soldat ebenfalls vorlegen muss, unwahre Tatsachen enthält. Umkehrschluss: Wer schon jemanden totgeschlagen hat (und folglich einen Eintrag im Strafregister vorweist), hat keine Chance, seine Armeewaffe abzugeben …

Doch genug gefaselt, hier die zweiteilige Sendung von YouTube:

Via: www.monoceros.ch

Dank: Kollege Kure.

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Labels: Funny, Medien, Schweiz

Ein Kommentar Kommentare

Stefan sagt:

Vielleicht sollte auch mal eine Prüfung einführen, wenn man den Schweizerpass abgeben möchte…

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