Folgende Dokumentation zeigt, wie schnell einen die Armee mit einem Sturmgewehr ausstattet, aber wie schwierig es ist, dieses wieder loszuwerden …
Merke: Um das Stgw zu erhalten, spielt der Strafregisterauszug keine Rolle. Um es aber abgeben zu können, muss man einen unbedenklichen Leumund vorweisen. Hä? Genau das habe ich auch gedacht. Argumentation: Wenn jemand Einträge im Strafregister hat, könnte es ja sein, dass im Gewissenszeugnis, das der Soldat ebenfalls vorlegen muss, unwahre Tatsachen enthält. Umkehrschluss: Wer schon jemanden totgeschlagen hat (und folglich einen Eintrag im Strafregister vorweist), hat keine Chance, seine Armeewaffe abzugeben …
Doch genug gefaselt, hier die zweiteilige Sendung von YouTube:
Via: www.monoceros.ch
Dank: Kollege Kure.
Ein Kommentar Kommentare
Vielleicht sollte auch mal eine Prüfung einführen, wenn man den Schweizerpass abgeben möchte…