Samstag, 17. Mai 2008
Unter Badenden des 21. Jahrhunderts sei die weibliche Brust privat, während die männliche Brust es nicht sei, betonte auch Richter Anthony Hughes.
Quelle: espace.ch – Anstarren der weiblichen Brust ist tabu
Da wurde von den Juristen wohl alles gesagt, was gesagt werden musste (Wo bleiben die Randale der Feministinnen mangels Gleichberechtigung der Geschlechter?). Mir bleibt da eigentlich nur noch folgendes Zitat:
Er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand
Quelle: „Er war ein Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.“…
Ferner: Gratulation an all diejenigen, die seit gestern Freitag, 17. Mai 2008, als Advocati und Advocatae ihr Unwesen treiben und ihre Altersvorsorge – lieber spät als nie „z’grächtem“ – sichern können …