Dienstag, 24. Januar 2006, 21:16 Uhr

Kleingedrucktes bei Cablecom

In den letzten Tagen ist Briefpost von Cablecom ins Haus geflattert, die unseren 2MBit/s-Kabel-Anschluss betrifft. Es ist wieder einmal Zeit für eine Änderung der AGB und der „BB“ (Besonderen Bestimmungen, nicht zu verwechseln mit einem unter uns Kollegen geläufigeren Begriff). Ein Artikel sticht mir besonders ins Auge:

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

[…]

„Fair Use“ Regelung, welche Verhaltensregeln für die Nutzung von cablecom hispeed internet insbesondere zu Spitzenzeiten aufstellt.

6 Fair Use

Der Kunde darf durch die Nutzung seiner Internetanknüpfung andere Nutzer nicht beeinträchtigen, hindern oder einschränken. Insbesondere während den Spitzenzeiten zwischen 16 und 24 Uhr darf der Kunde das IP-Netz durch das andauernde Ausschöpfen seiner maximalen Übertragungskapazität (excessive usage) für die Peer-to-Peer Nutzung, das Betreiben von Gameservern, den Download von Foren usw. nicht in einer Weise belasten, weIche die Performance anderer Kunden beeinträchtigen würde.

Cablecom behält sich vor, bei Vorliegen einer Gefährdung des störungsfreien Betriebs des Zugangsnetzes eine vorübergehende Reduktion der jeweils vertraglich festgelegten Werte für den Up- und/oder Downstream zu veranlassen. Eine solche Reduktion kann unabhängig davon vorgenommen werden, ob der Kunde die Gefährdung absichtlich oder unabsichtlich herbeigeführt hat. Ausserdem kann der Internetzugang gemäss Ziffer 5 dieser Bestimmungen vorübergehend gesperrt werden.

Der Kunde anerkennt und beachtet zudem die anerkannten Anstandsregeln auf dem Internet („Netiquette“). Ein Verstoss gegen Regeln der Netiquette gilt als Verletzung dieses Vertrags.

Quelle: Allgemeine Geschäftsbedingungen und besondere Bestimmungen. communication services. Februar 2006.

Für mich als Laien komisch, dass Cablecom also 2000kbit/s downstream verkauft, es dem User dann aber doch während 33% der Zeit (8h pro Tag) verbietet, diese volle Leistung auszuschöpfen.

Was mich dabei am Meisten stört:

ex|zes|siv (lat.-nlat.): ausserordentlich; das Mass überschreitend; ausschweifend

Quelle: Duden 5. Das Fremdwörterbuch. „Exzessiv“.

Ich überschreite ja im Grunde das Mass nicht, denn Cablecom offeriert mir 2000kbit/s (best effort). Komische Auffassungen herrschen dort.

Somit gehört die fröhlich-freie Download-Zeit zwischen 16 und 24 Uhr künftig der Vergangenheit an (Ab dem 1. Februar wohl). Drosseln die einem dann auf IP-Basis gleich alles, oder nur die Ports? Würde es etwas bringen, bittorrent / eMule auf einem anderen Port laufen zu lassen? We will see …

Netiquette?

Darf man auf die Netiquetten verweisen, ohne diese genauer zu spezifizieren? Wäre es nicht Willkür, wenn cablecom dieser Bringschuld nicht nachkommen würde? Je nach User könnte man der Netiquette dann Dinge beifügen. Wie’s einem gerade so passt. Experten des Vertragsrechts, wo seid ihr?

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