Dienstag, 27. November 2007, 19:47 Uhr

Soviel zum Bankkundengeheimnis


Neuerung bei grenzüberschreitenden Zahlungsaufträgen
Originally uploaded by emeidi

Derzeit werden bei der Abwicklung grenzüberschreitender Zahlungen aufgrund der seit Juli 2003 geltenden Geldwäschereiverordnung der Eidgenössischen Bankenkommission Name und Adresse des Auftraggebers (Kontoinhaber) angegeben. Neu wird zusätzlich die Kontonummer aufgeführt.

[…] Seit dem 1. Januar 2007 verlangt beispielsweise die EU, dass bei Geldüberweisungen an ein Finanzinstitut mit Sitz in der EU Name, Adresse und Kontonummer des Auftraggebers (Kontoinhaber) angegeben werden. Zahlungsaufträge, welche diese Angaben nicht enthalten, dürfen damit von Banken in der EU und in weiteren Ländern nicht mehr ausgeführt werden.

[…] Ferner ist es möglich, dass die an der Transaktion beteiligten Banken, Systembetreiber oder SWIFT die Daten ihrerseits zur Weiterverarbeitung oder zur Datensicherung an beauftragte Dritte in weitere Länder übermitteln.

Ihre Auftraggeberdaten, die ins Ausland gelangen, sind nicht mehr vom schweizerischen Recht geschützt. Ausländische Gesetze und behördliche Anordnungen können die Weitergabe dieser Daten an Behörden oder andere Dritte verlangen, […]

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