Archiv 29. September 2006

Freitag, 29. September 2006

Mietdepot "zurückerobern"

Ein Bekannter hatte vor kurzem mit der Valiant-Bank und einem ehemaligen Vermieter zu kämpfen, damit er Zugriff auf das von ihm entrichtete Mietzinsdepot erhalten konnte.

Die Vorgeschichte

Der Bekannte war vor einigen Jahren auf Flamatt an die Industriestrasse gezogen. Als er nach eineinhalb Jahren eine billigere Mietmöglichkeit fand, kündete er seinen Mietvertrag – ohne zu wissen, dass damit nun eine mehr als ein Jahr dauernde Odyssee anbrechen sollte. Bei der Abnahme der Wohnung entdeckte der Vermieter gelbe Flecken an einer Wand in der Stube. Das müsse vom Zigarettenrauch stammen (der Bekannte investiert sein hart verdientes Geld gerne in Tabak, den er in der Wohnung konsumierte), der Bekannte wiederum führte die Flecken auf eine Stehlampe zurück. Wer nun näher an der Wahrheit lag, sei dahingestellt (das müsste die Wissenschaft klären). Wichtig war, dass er das Abnahme-Protokoll mit den genannten Mängeln nicht unterschrieb – sein Glück.

Nun folgte das Hin-und-her zwischen dem Vermieter und dem Mieter. Der Vermieter liess sich das Streichen der Wand durch einen Maler offerieren und hielt das beim Einzug hinterlegte Mietzinsdepot zurück. Die Arbeiten liess er aber dann nie ausführen und vermiete die Wohnung prompt weiter (wahrscheinlich wird die (ebenfalls rauchende) Nachmieterin mit ähnlichen Probleme zu kämpfen, sollte sie einmal ausziehen).

Nebenbei: Gerade solche Streitfälle sind wohl der Grund, wieso man dieses Depot einführte. Denn nicht immer sind die Mieter wirklich unschuldig. Ich bin also nicht grundsätzlich gegen diese Sicherheitsmassnahme.

Der Schlachtplan

Folgendes führte zu einer glimpflichen Lösung des Problems:

  • Jahr ablaufen lassen Ist seit dem Auszug ein Jahr vergangen, kann gehandelt werden. Vorher sind einem die Hände gebunden.
  • Direkt zur Bank Ist das Jahr abgelaufen, gar nicht erst an den Vermieter wenden (der würde die Sache nur weiter hinauszögern) – direkt zur Bank.
  • Einschreiben Die Bank muss so reagieren, der Brief kann nicht blöderweise „verloren“ gehen
  • Grosse Filiale Es hat keinen Sinn, mündlich bei der Provinz-Filiale vorzusprechen (der Bekannte hatte das erfolglos versucht). Ab zum Headquarter, wo der Brief hoffentlich auf dem Tisch eines Juristen landet, der im Gegensatz zur unmotivierten Schalterbeamtin genau weiss, was sich die Bank erlauben darf
  • Frist setzen 15 Tage sollten für eine Bank in der Grössenordnung ausreichen, um das Depot aufzulösen und dem Mieter auszuzahlen
  • Betreibungsregisterauszug Wer Zeit und Musse hat, lässt sich vom Betreibungsamt einen Fötzel ausstellen, um nachweisen zu können, dass der Vermieter innerhalb des vergangenen Jahres keine Betreibung eingeleitet hat. Das muss er tun, wenn der Mieter das Abnahmeprotokoll nicht unterschrieben hat und sich weigert, die Reparatur zu bezahlen. Im Grunde ist das aber Aufgabe der Bank – sie muss sich eigenhändig über diesen Umstand versichern
  • K-Tipp-Zaunpfahl Es kann sicherlich nicht schaden, von einem allfälligen Abonnement des K-Tipps Gebrauch zu machen und ein Schreiben der dortigen Rechtsberatung beizulegen. Auf Anfrage wird einem ein wohl schon zum Formbrief mutiertes Schriftstück mit Unterschrift eines lic. iur. zugesandt, mit ein, zwei erläuternden Artikeln, die klarstellen, dass die Bank das Geld herausrücken muss

Vorsichtsmassnahme

Liebe Raucher, auch wenn ihr schon anderweitig immer mehr unter Druck kommt: Es wäre besser, würdet ihr nicht in der Mietwohnung eurem „Genuss“ (Laster?) frönen. Damit erspart ihr euch ein zeitintensiven und nervenaufreibenden Kampf mit Leuten, die die Zeit auf ihrer Seite haben.

Klar dürft ihr euch über die Schikane ärgern – doch dies ändert nichts am Umstand, dass der Vermieter in einem solchen Fall am längeren Hebel sitzt.

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Freitag, 29. September 2006

Zielstrebigkeit

Dem heutigen Artikel von Kollege Zgräsch (hat das Potential zu einem Klassiker) ist nur noch eine Anekdote beizufügen:

Herzensbrecher T.S. wurde von der neuen Bekanntschaft doch tatsächlich gefragt, ob er zielstrebig sei …

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Freitag, 29. September 2006

Mobiltelefone sind … zum Telefonieren da!

Die Jahre ziehen ins Land, doch die mobile Revolution stottert weiterhin mit Startschwierigkeiten vor sich hin. Während ich in den Diskussion mit Kollege Burgdorfer eher die konservative und pragmatische Auffassung vertrete, argumentiert er auf der progressiven Seite.

Leider fällt die Realität (für einmal) zu meinen Gunsten aus:

Während schon bald die Hälfte der befragten Personen ein Handy mit Internetzugang besitzt, geben lediglich 3 Prozent an, auch im Internet zu surfen. Ähnlich hoch ist die Diskrepanz zwischen Radio-Empfangsteil und Radiohören mit 26 zu 6 Prozent. Und Fernsehen über das Handy ist fast nicht messbar. Zwar verfügen 6 Prozent über diese Möglichkeit, aber nur gerade 1 Prozent tut dies zumindest gelegentlich.

Quelle: Kommtech-Studie: Tiefer Graben zwischen Gadget-Besitz und dessen Nutzung

Gespräche und SMS – auch in Zukunft noch die Killeranwendungen der mobilen Kommunikation. Daran wird sich so schnell nichts ändern.

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Freitag, 29. September 2006

Anspieltipp: Kyau & Albert – Falling Anywhere

Was gibt es da noch gross zu sagen? Heute kam das langersehnte, in Deutschland ersteigerte Gut (12″ Vinyl) per Post an – und läuft nun in einer Endlosschleife (zum Unmut der Ober- und Untermieter). Trance läääbt!

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