Sonntag, 19. Oktober 2008
Es regt sich politischer Widerstand gegen das UBS-Rettungspaket des Bundes: Die SP will verhindern, dass das Paket vom Parlament durchgewunken wird.
Quelle: SP will UBS-Rettungspaket nicht schlucken – Wirtschaft – bernerzeitung.ch
Immerhin eine Partei in der Schweiz (und eine der wenigen in der ganzen westlichen Welt!), die den Mumm hat, einen Marschhalt einzufordern.
Die Reaktion des Bankenfilzes und der Untergangspropheten wird selbstverständlich sofort folgen: „Wir haben keine Zeit, über solche Dinge zu reden!“ oder „Wenn wir jetzt nicht handeln, geht die UBS kaputt“ – eine typische Taktik, die sich in Exekutiv-Gremien aller Ebenen wiederfindet, wenn man etwas kommentarlos durchwinken möchte.
Dann, behaupte ich, lasst die UBS halt kaputt gehen! Entweder das Parlament hat anständig und in gewohnter Weise mitzureden, oder sonst gibt’s halt nichts vom „lieben Retter in der Not“ – dem Staat.
Problematische Punkte des Rettungspakets 1.0
Wenigstens die SPler haben erkannt, dass …
- … das Volk bei der derzeit vorgeschlagenen Lösung zur „Rettung“ der UBS nichts mitzureden hat. Bankrott sei die Bank ja auf absolut gar keinen Fall, aber Verwaltungsrat und Management wollen „auf Nummer sicher gehen“. In dem Fall bleibt doch auch die Möglichkeit zu einer Volksbefragung, nicht wahr? Möchten nicht auch SVP, AUNS & Co. der Welt zeigen, dass in unserer Bananenrepublik die sonst in vollen Tönen gelobte direkte Demokratie gerade in solchen Fällen zum Zuge kommt?
- … die Kapitalspritze das eine (die SNB kriegt 12% Zins auf die 6 Mia. CHF – aber nur dann, wenn die Bank bis zum Zahltag nicht Hops geht), der Abkauf des UBS-Ramsches in der etwa
achtfachen neunfachen Höhe aber der deutlich beunruhigendere Entscheid. Beide Massnahmen haben hohe Risiken, doch von SNB wie auch der Regierung wurden diese wohlwissentlich ausgeblendet und nur am Rande erwähnt. Hier muss in einem demokratisch legitimierten Prozess eine ausgeglichene Lösung gefunden werden. Wer auf die Demokratie vertraut, sollte ihr auch in solchen Krisen die Möglichkeit geben, die geeignetste aller möglichen Lösung zu finden.
Was ins Rettungspaket 2.0 gehört
Schlussendlich, und dafür mache auch ich mich stark, müsste das Rettungspaket 2.0 noch folgende zwei Punkte klären – wenn es denn überhaupt ein Rettungspaket geben soll! Gemäss meiner Auffassung hat der Staat gar nicht in schweizerischen Grossbanken mitzumischeln. Wenn aber wirklich gewollt und nötig, verkauft sich der Staat im Interesse der Gewinnmaximierung zu einem äusserst guten Preis:
- Haftungsfragen der ehemaligen Manager. Strafrechtlich könne man der begüterten Gilde ja nichts anhaben, sagen unsere Rechtsprofessoren. Deshalb gehen wir halt in den USA klagen, wo die Rechtslage etwas anders – vorteilhafter – aussieht. Ausserdem sollte als Lehre daraus das schweizerische Gesetzeswerk angepasst werden (Motto: ein, zwei Artikel mehr oder weniger machen den Braten nicht mehr feiss), damit wir unfähige Manager in Zukunft rasch und konsequent aburteilen können. Alternative: Wir lassen die Bank kaputt gehen, denn so gehen wenigstens die Aktien futsch. Die sonst so gepriesenen Shareholder, darunter auch die jetzigen und ehemaligen Manager, leiden gehörig (Kollateralschaden: Die AHV und die Pensionskassen, was uns wieder direkt betrifft).
- Einflussnahme auf Boni. 80’000 Arbeitsverträge könne man nicht einfach so anpassen, sagt in der Arena jemand. Wieso nicht? Es geht ja nicht darum, der Boni der Putzfrau zu streichen (die hat höchstwahrscheinlich gar keinen und ist sowieso in eine Subfirma ausgelagert). Es geht darum die Boni derjenigen 100 bis 1’000 (?) Personen zu limitieren, deren Beträge sich zu den horrenden Milliardensummen zusammenläppern. Fristlose Kündigung (wir sollen ja ein sehr liberales Arbeitsrecht haben, da wird sich wohl ein Grund finden), dann sollte auch der Anspruch auf Abgangsentschädigungen verwirkt sein.