Schlussendlich war ein Beitritt zur EU gar nicht nötig, um unsere geliebte Direkte Demokratie zu begraben:
Der Bund hilft der UBS mit 68 Milliarden und stützt sich auf Verfassungsartikel, die eigentlich für den Kriegsfall gedacht sind. Indem er eine Verordung erliess, verhinderte der Budnesrat, dass das Parlament oder gar das Volk über das Rettungspaket mitbestimmen können. Der St. Galler Staatsrechtler Rainer J. Schweizer findet: „Der richtige Weg wäre ein dringliches Bundesgesetz gewesen wie bei früheren Wirtschaftskrisen.“ Anders als bei der „Verordnung über die Rekapitalisierung der UBS AG“ könnte gegen ein dringliches Bundesgesetz nach einem Jahr das Referendum ergriffen werden.
Quelle: SonntagsZeitung, „Rechtsprofessor kritisiert Weg über Notrecht“, 19. Oktober 2008, S. 3.