Donnerstag, 26. August 2010
Sie forderten die «Todesstrafe bei Mord mit sexuellem Missbrauch» — und liessen als Erstes ihr eigenes Projekt sterben.
Quelle: Der Bund, „Nach Todesstrafen-Aus: Wird jetzt ein Verfassungsgericht geschaffen?“, 26. August 2010.
Das Vorhaben nimmt nach nur einer Woche totaler Medienpräsenz eine äusserst überraschende Wendung. Aber gut, dann wenden sich die Medien wohl wieder der bevorstehenden Bundesratswahl mit Doppelvakanz zu. Haben sich über das Wochenende noch ca. 12 neue Kandidaten gemeldet? Offensichtlich ist man als Nicht-Kandidierenden ja bald in der Minderheit …
Item. Ich erwähne diese Initiative deshalb, weil mich vor kurzem ein guter Kollege per ICQ darauf angesprochen hat. Er — gebürtiger Schweizer und Berner — lebt und arbeitet seit unzähligen Jahren in London und wird demnächst (aus mir völlig schleierhaften Gründen) die Staatsbürgerschaft dieses Staates beantragen. Wo doch alle Welt weiss, dass die Briten ihren machtpolitischen und wirtschaftlichen Höhepunkt mehr als 100 Jahre zurückliegen haben. Heute ist das Land in einem äusserst schlechten Zustand und halb bankrott. Egal. Wahrscheinlich kommen wir in ein Alter, wo „Steueroptimierung“ plötzlich kein Fremdwort mehr ist …
Nun, da sprach er mich also im Chat auf diese „peinliche“ Initiative an und gab mir zu verstehen, dass sich die Schweiz mit einer solchen Aktion wieder einmal vor der ganzen Welt der Lächerlichkeit preisgebe. So wie bereits vor einiger Zeit, als man es doch tatsächlich wagte, Ghaddafis Sohn in Genf festzunehmen. Wieso denn dies niemand verhindere, fragte er mich.
Bezüglich Ghaddafi war der Fall schnell abgehandelt: Soweit kommt es noch, dass wir wieder damit anfangen, Diktatorensöhnchen mit anderen Ellen zu messen als Normalsterbliche. Beim zweiten Kritikpunkt musste ich etwas mehr ausholen:
Als überzeugter (Direkt-)Demokrat gab ich ihm dann deutlich zu verstehen, dass der Initiant nur von seinem Grundrecht auf freie Meinungsäusserung und der Einreichung einer Initiative Gebrauch mache — im gesetzlichen und verfassungsmässigen Rahmen (ausser ein Jurist beweist nach einigen Jahren Forschung das Gegenteil). Diese beiden Punkte müssen uns Schweizern heilig sein: Unser Staat baut seit 1891 darauf, dass jeder Bürger die Möglichkeit hat, mittels einer Volksinitiative (unter entsprechender Beteiligung einer angemessenen Zahl anderer Bürger) Einfluss auf die Politik zu nehmen. Diese Errungenschaft, die die wenigsten Demokratien auf dieser Welt vorweisen können, gilt es bis auf’s Bitterste zu verteidigen. Selbstverständlich kann mit solchen Initiativen auch (moralisch-ethisches) Schindluder getrieben werden, wie die Abstimmung über das Minarettverbot gezeigt hat. Die Initiative entsprach aber offensichtlich den geltenden Verfassungsgrundsätzen, wurde von einer Mehrheit der Bevölkerung angenommen — und ist jetzt deshalb zu geltendem Recht geworden. Wer A wie Initiative sagt, muss notfalls B sagen und in den sauren Apfel beissen.
Wo kämen wir hin, wenn eine bestimmte Person, eine Regierung, eine Partei oder ein Parlament plötzlich entscheiden würde, welche Initiativen ihnen genehm sind? Dafür haben wir das Volk. Und das Schweizer Volk hat über all die Jahre hinweg bewiesen, dass es in den wenigsten Fällen ein Bevormundung durch selbsternannte Moralapostel benötigt und auch in kritischen Fragen konsensorientierte und moderierende Entscheide fällen kann. Etwas, das viele demokratisch gewählte Regierungen auf der Welt ihren Bürgern nicht zutrauen. Amen.