Ein Mail, das gestern in meiner INBOX eintraf und ich 100-prozentig als Spam einstufe (ich hab der Firma meine E-Mail-Adresse nie bewusst übermittelt), darf von Gesetzes wegen nicht Spam sein – sagt der Versender:
Hinweis zu Artikel 3 des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG): Diese e-Mail wurde Ihnen nach der manuellen Erfassung Ihrer Adressdaten in unserer Datenbank zugesandt. Sie kann also nicht als Teil einer Massenwerbung aufgefasst werden und verletzt somit Artikel 3 des UWG nicht.
Quelle: Mail der Academy for Best Execution für ein Weiterbildungs-Seminar „Strukturierte Produkte“ vom 18. Juni 2008 Zürich
Abgesehen davon: Solche Scheiss-Namen („Academy for Best Execution“) entstehen, wenn man deutschsprachige Marketing-Fritzen frisch vom gerade abgeschlossenen BWL-Studium weg Firmennamen austüfteln lässt – und zwar auf englisch, da dies heutzutage ja äusserst professionell klingt.
Ich jedenfalls verstehe unter „Best Execution“ nicht „Ausführung“, sondern „Exekution“, also das organisierte Töten von Leuten (meist Gefängnisinsassen in den USA) mit Strom oder Gift.