Samstag, 24. Mai 2008
Das Papier trägt den Titel „Drei Thesen zur Stärkung der Leistungsträger“. Ludewig fordert darin: „Diejenigen, die den deutschen Wohlfahrtsstaat finanzieren und stützen, müssen in diesem Land wieder mehr Einfluss bekommen. Die Lösung könnte ein doppeltes Wahl- und Stimmrecht sein.“ Allein mit „Hartz IV-Beziehern und Rentnern“ könne der soziale Ausgleich in Deutschland nicht funktionieren.
Quelle: Absurder Vorstoß: CDU-Verbands-Chef will Rentner zu Wählern zweiter Klasse degradieren – Politik – SPIEGEL ONLINE – Nachrichten
Tolle Idee. Dieses „one man, one vote“-Geschwafel war auch mir seit jeher im Dorn im Auge. Zurück zum geschassten Dreiklassenwahlrecht des guten, alten Preussens:
Der Begriff Dreiklassenwahlrecht wird allgemein für das Wahlrecht verwendet, das 1849 von Friedrich Wilhelm IV. zur Wahl der zweiten Kammer des Preußischen Landtags, dem Abgeordnetenhaus, eingeführt wurde und bis 1918 in Kraft blieb. Der Name rührt daher, dass die Wähler ein nach Steuerleistung in drei Abteilungen („Klassen“) abgestuftes Stimmengewicht besaßen.
Quelle: Dreiklassenwahlrecht
Natürlich nahm mich Wunder, was dieser Spassvogel denn so studiert. Für einmal war es nicht BWL – knapp daneben ist auch vorbei:
2003 – 2005 Grundstudium der Volkswirtschaftslehre an der TU Berlin
Quelle: Gottfried Ludewig
Das Nebenfach Geschichte würde vielen Studentennaturen gut tun …