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Montag, 28. Februar 2022

Was bedeutet Schweizerische Neutralität konkret?

In Gesprächen mit Bekannten scheint sich in den letzten Tagen eine für mich nicht nachvollziehbare, völlig unlogische Interpretation der „Schweizerischen Neutralität“ breit zu machen.

Der Grundsatz ist in Art. 185 BV verankert:

Der Bundesrat trifft Massnahmen zur Wahrung der äusseren Sicherheit, der Unab­hängigkeit und der Neutralität der Schweiz.

Auf Grund der russischen Operationen in der Ukraine/des Angriffs Russlands auf die Ukraine/der russischen Invasion der Ukraine fordern einige Bekannte, dass wir uns umgehend an allen Sanktionen gegen Russland beteiligen müssen, die derzeit von den USA, Grossbritannien und der EU etappenweise ergriffen werden.

Ich verstehe die moralisch-ethischen Beweggründe hinter solchen Forderungen durchaus — aber für eine Seite in einem Konflikt Partei zu ergreifen ist meiner Meinung nach ja genau das Gegenteil von Neutralität.

Nun kann man durchaus darüber sinnieren, ob die Neutralität noch zeitgemäss ist (meine Meinung: für eine kleine offene Volkswirtschaft überlebenswichtig, und deshalb unabdingbar).

Offenbar hat eine andere, kleine offene Volkswirtschaft, bereits ihre gegenteiligen Schlüsse gezogen: Das „neutrale“ Schweden ist bereits gekippt.

Wenn die Mehrheit der Schweizer zum Schluss kommt, dass wir uns künftig in jeder geopolitischen Krise auf eine Seite schlagen sollten (wir werden selbstverständlich jedes Mal die „gute“ Seite erwischen!), ist der Weg ganz einfach: Volksinitiative starten, 100’000 Unterschriften sammeln, Volk- und Ständemehr ergattern, Paragraph kippen, oder umschreiben.

Ich bin kein (Verfassungs)Jurist, aber wäre bis dann nicht jedes Zuwiderhandeln gegen die Neutralität ein Verfassungsbruch? Oder darf man in einer Güterabwägung diesen Artikel übersteuern, weil einem ein anderer Artikel (welcher?) wichtiger erscheint? Schrecklicher Verdacht: Haben unsere Vorväter die „Neutralität“ die letzten 207 Jahre, das heisst seit 1815, falsch umgesetzt?

Hintergrund

Doch was bedeutet Schweizerische Neutralität? Respektive was bedeutete sie bis zum 28. Februar 2022?

Mit ihrem eigenwilligen Verständnis des Neutralitätsbegriffs deklarierte die Schweiz das direkte Ergreifen von Sanktionen als unvereinbar mit der Neutralität. Gleichzeitig wollte sie, aus Angst vor internationalem Druck und Reputationsschäden, nicht als Kriegsgewinnerin oder Unterstützerin von Pariastaaten dastehen. Sie erfand deshalb den Diskurs vom «Courant normal». […] Sanktionen, die zu einer Verringerung des Handelsvolumens mit einer Konfliktpartei geführt hätten, wären im damaligen Verständnis als Verletzung des neutralitätspolitischen Gebots der Gleichbehandlung der Konfliktparteien betrachtet worden. Der Courant normal bedeutet also, dass die Wirtschaftsbeziehungen unter allen Umständen fortgeführt wurden, allerdings ohne deutlichen Anstieg des Handelsvolumens.

Quelle: Historiker: «Die Schweizer Neutralität hat ein Eigenleben entwickelt»

Wenn der Bundesrat morgen den „autonomen Nachvollzug“ von Sanktionen beschliesst, bin ich mir nicht sicher, ob wirklich alle Bundesräte, Politiker, Beamte und Mitbürger die langfristigen Implikationen dieses Entscheids verstanden haben.

Nachtrag

Klaus J. Stöhlker hat heute ebenfalls zur Feder gegriffen: Kein Schweizer ist neutral – die Schweiz muss es bleiben.

Nachtrag 2

Cédric Wermuth, Ko-Präsident der SP Schweiz:

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Labels: Politik, Schweiz

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