Montag, 8. Dezember 2008
Der heutige Tag hatte es bezüglich Verschmutzung des Internets mit illegalem pornographischem Inhalt in sich:
Kopulierende Simpsons
Zuerst wurde in Australien ein Mann wegen Besitzes von Kinderpornographie für schuldig gesprochen, weil er auf seinem Rechner eine GIF-Animation gespeichert hatte, die zeigte, wie die Comicfigur Bart Simpson mit seiner Schwester (die ältere, falls es überhaupt noch eine Rolle spielt) kopuliert (das Stück des Anstosses sollte hierzulande auch auf unzähligen Mail-Servern von grossen Unternehmen rumliegen).
Wikipedia wegen Scorpions-Cover geblockt
Fast zum selben Zeitpunkt mussten Provider in Grossbritannien einen Wikipedia-Artikel sperren, welcher das Cover der neuen Scorpions-CD „Virgin Killer“ zeigte:
Image:Virgin Killer.jpg (Achtung, nichts für Personen, die nicht Eltern weiblicher Kinder sind oder die nicht zusammen mit weiblichen Geschwistern aufgewachsen sind) zum Artikel Virgin Killer
Quelle: Britische Provider sperren Wikipedia-Artikel
Lesenswert auch die Diskussion der Wikipedia-Autoren zum Thema (ein Feature, dass von vielen Benutzern der Enzyklopädie nicht beachtet und geschätzt wird):
Talk:Virgin Killer
Minderjährige in Stundenhotel in Bangkok?
Auf die Gefahren solcher digitaler Kommunikation sensibilisert, stiess ich heute – aus völlig anderem Grund – auf folgende Reklame von NIKON:
Quelle: Nikon S60 – It Detects Faces that you can’t
Die Tagline der Werbung: „The Nikon S60. Detects up to 12 faces.“ Nun, der interessierte (männliche?) Beobachter wird primär einmal die zwei Frauen Mädchen entdecken, die sich hier in verführerischer Pose auf dem Hotelbett räkeln.
Da ich mich nach dem Simpsons-Urteil über das in Europa geltende Recht kundig gemacht hatte, schellten bei mir bei der Betrachtung der Damen der Nikon-Werbung die Alarmglocken:
Als Kinderpornografie gilt demnach pornografisches Material mit bildlichen Darstellungen echter oder realistisch dargestellter nicht-echter Kinder, die an einer eindeutig sexuellen Handlung aktiv oder passiv beteiligt sind, einschließlich aufreizendem Zur-Schau-Stellen der Genitalien oder der Schamgegend von Kindern. Als Kind wird dabei unter Berufung auf die Kinderrechtskonvention der UNO jede Person unter achtzehn Jahren definiert.
Quelle: Kinderpornografie
Google-Hijacking
Ich vermute, dass dank diesem Artikel viele fragwürdige Personen nach Google-Suchen auf diese Seite weitergeleitet werden …