Donnerstag, 12. März 2009
Es wird erwartet, dass die Kantonspolizei Aargau bei der Medienorientierung am Donnerstagmorgen unter anderem auch den ungefähren Todeszeitpunkt bekanntgibt. Unter Umständen könnte sich das Missverständnis als fatal herausstellen. Dann nämlich, wenn aufgrund der rückwirkenden Teilnehmer-Identifikation der Täter frühzeitig hätte eruiert werden können.
Quelle: Fatales Missverständnis im Fall Lucie ? (Zürich , NZZ Online)
Selbstverständlich wäre es äusserst tragisch, hätte die richterliche Bürokratie um (in diesem Fall) übertriebenen Datenschutz den Tod Lucies mitverursacht. Bei der Schilderung in der NZZ kommt mir aber zwangsläufig meine Kritik an der Schweizerischen Fussballnationalmanschaft in den Sinn: Es ist logisch, dass wer 89 Minuten lang kompletten Müll zusammenspielt, in der letzten verbleibenden Minute einen übermenschlichen Effort leisten müsste, um die längst geschehenen Fehler wettzumachen. Probleme sollte man in Minute 1 und nicht erst in Minute 89 zu lösen beginnen!
Gleiches gilt – im übertragenen Sinne – auch im Mordfall Lucie: Vielleicht, ja vielleicht hätte die Preisgabe der Telefondaten Lucies Leben gerettet. Aber was wenn Lucie gar kein Handy auf sich getragen hätte? Oder der Unhold ein anderes Mädchen in seine Wohnung gelockt hätte? Das Hauptproblem liegt doch (auch) in diesem Fall darin, dass dieser Typ auf freien Fuss gelassen, von den Behörden aber nicht weiter behelligt wurde. Auch wenn ich als „Gutmensch“ ein Strafsystem europäischer Prägung deutlich bevorzuge, welches auf Rehabilitation setzt – bei solchen Halunken darf es nicht zur Anwendung kommen.