Dienstag, 13. November 2007
[…] Der Rechtsanwalt verneinte jegliche Arglist seines Mandanten, der völlig plump vorgegangen sei. Er habe sich nicht einmal die Mühe genommen, schwarz zu arbeiten, sagte der Verteidiger, der das Sozialamt massiv kritisierte. Schon alleine die Einsicht in die Steuererklärung hätte seinen Klienten zu Fall gebracht, führte er aus. Die Geschädigten hätten nicht einmal minimalste Kontrollmassnahmen angewendet.
Das Gericht schenkte den Argumenten des Verteidigers kein Gehör und verwies darauf, dass die Sozialhilfe in der Stadt Zürich heute ein Massengeschäft sei. So habe der Angeklagte darauf vertrauen können, dass die Sozialbehörden seine falschen Angaben nicht überprüfen würden, erklärte der Gerichtsvorsitzende Stephan Aeschbacher.
Quelle: 16 Monate bedingt für Sozialhilfebetrug
Auf Grund solcher Fälle schreien viele Rechtsbürgerliche nach Sozialdetektiven – und somit befürworten diese eine weitere unnötige Aufblähung auf des Gesetzesdschungels.
Mein Vorschlag: Man wendet einfach mal die bestehenden Gesetze an, bevor man neue erlässt, die dann wiederum nicht angewendet werden …
Angesichts solcher Lächerlichkeiten frage ich mich schon, ob man in der Sozialdirektion das Wort Controlling noch nie gehört hat? Lieber Herr Aeschbacher, auch wenn es sich um ein Massengeschäft handelt – dank der heutigen Informationstechnologie, auch unter Voodoo bekannt, verknüpft man Steuer- mit Sozialhilfedaten mit einer simplen Datenbankabfrage.
Wenn schon derart dreiste Betrugsversuche keinem ach so sozialen Helfer auffallen, wie sollen dann ganz ausgeklügelte Betrüegerein je entdeckt werden?