Mittwoch, 29. März 2006, 9:24 Uhr

Raubkopieren: 3 Jahre

Wer in Deutschland als Privatanwender zum nicht-kommerziellen Gebrauch über P2P-Netze Raubkopien herunterlädt, kann künftig mit bis zu 3 Jahren Haft bestraft werden.

Zum Vergleich: Eine „schwere“ (?) Vergewaltigung wird mit einer Freiheitsstrafe von 3 bis 5 Jahren geahndet.

Einen Benutzer des heise-Forums riss es zu einer ähnlichen Aussage hin:

wenn die Kontroll-Beamten aus versehen dabei erschossen werden gibt’s auch 3 J.

Quelle: Beitrag

„versehen“ ist aber sehr wichtig. Die Juristen kennen ja fahrlässige Tötung, Totschlag, vorsätzliche Tötung/Mord und was weiss ich alles. Einiges ist ganz niederträchtig böse, anderes dagegen nicht weniger schlimm …

Nun gut, ran an den Speck:

Mein Name ist Guybrush Threepwood und ich möchte Pirat werden!

Quelle: Beitrag

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