Wer in Deutschland als Privatanwender zum nicht-kommerziellen Gebrauch über P2P-Netze Raubkopien herunterlädt, kann künftig mit bis zu 3 Jahren Haft bestraft werden.
Zum Vergleich: Eine „schwere“ (?) Vergewaltigung wird mit einer Freiheitsstrafe von 3 bis 5 Jahren geahndet.
Einen Benutzer des heise-Forums riss es zu einer ähnlichen Aussage hin:
wenn die Kontroll-Beamten aus versehen dabei erschossen werden gibt’s auch 3 J.
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„versehen“ ist aber sehr wichtig. Die Juristen kennen ja fahrlässige Tötung, Totschlag, vorsätzliche Tötung/Mord und was weiss ich alles. Einiges ist ganz niederträchtig böse, anderes dagegen nicht weniger schlimm …
Nun gut, ran an den Speck:
Mein Name ist Guybrush Threepwood und ich möchte Pirat werden!
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