Heute Mittwoch-Nachmittag stand ich also vor Gericht und musste mich für meine Untaten verantworten – dachte ich zumindest. Im Schlepptau hatte ich viele Kollegen, die die Gelegenheit nutzten, endlich einmal (als Zuschauer) an einer Strafverhandlung teilzunehmen. Es waren derart viele an der Zahl, dass die für Zuschauer reservierte Bankreihe fast aus ihren Nähten platzte. Danke an alle, die mir den „Rücken gestärkt“ haben – und auch allen, die mir vorgängig viel Erfolg gewünscht haben.
Lonesome Cowboy
Nachdem wir am Amthaus in der Hodlerstrasse 7 eintraffen, durch die Schleuse gelassen wurden und danach vor Raum 002 warteten, sass da wie erwartet schon jemand auf der Wartebank. Es war definitiv kein Bekannter von uns. Wie sich später herausstellen sollte, war es aber nicht etwa der Anwalt von Partyguide, sondern Oliver Walzer, damals Freelancer, mittlerweile CTO von Partyguide. Während sich sein Chef im sonnigen Kalifornien die Nacht um die Ohren schlägt, vertrat Oliver die Firma vor Gericht.
Oli hat sich bereits mehrere Male in Kommentaren zu meinen Blog-Artikeln als Partyguide-Entwickler zu erkennen gegeben, war mir also (aus virtueller Sicht) kein Unbekannter.
Kein Vergleich möglich
Dieser Umstand führte kurz nach Verhandlungsbeginn bereits zum ersten Problem: Der Richter, auf ein möglichst schlankes und rasches Verfahren bedacht (das kostet alles!), hatte so keine Möglichkeit, die beiden Streithähne Parteien gleich zu einem Vergleich zu bewegen.
Wie ich mir nach der Verhandlung erklären liess, schliessen Kläger und Beklagter bei einem Vergleich einen Vertrag. Darin ist festgehalten, dass der Kläger die Klage zurückzieht, während der Beklagte im Gegenzug einen vereinbarten Betrag zahlt, der Teile des verursachten Aufwandes und Schadens decken.
Erste Abklärungen in dieser Richtung waren aber nicht möglich, da hierzu der Geschäftsführer selbst (oder sein bevollmächtigter Anwalt) hätten vor Ort sein müssen.
Jason Fellmann macht übrigens in einer Privatklage eine Schadenssumme von 20’000 SFr. geltend (Behebung der Sicherheitslücke, Ändern der Passwörter, Information der Benutzer, Verlust von Werbekunden, Imageschaden). Dieser Betrag wird in einem Prozess klar zu belegen sein – in einem Vergleich hinterfragt die Herleitung der Summe aber niemand (ausser höchstens der Beklagte, der aber nichts gegen Fantasiezahlen auswirken kann).
Kollege Smythe stellte einen treffenden Vergleich an: Durch meinen Hack müsste ein Arbeiter mit einem äusserst anständigen Nettolohn von 5’000 SFr. vier Monate lang arbeiten.
Die Vertretung des Klägers kommt zu Wort …
Der Richter ging deshalb zu der Befragung über. Zuerst kam Oliver an die Reihe, der aus Sicht der „Geschädigten“ schilderte, wie sie vom dritten Partyguide-Hack erfuhren und welche Massnahmen sie damals ergriffen. Im Anschluss stellte Richter Riesen einige gezielte Fragen, die ihm relevant erschienen (z.B., ob Partyguide zu dem Zeitpunkt Kreditkartendaten auf dem Server gespeichert hatte). Gemäss Aussagen von Oli entschloss man sich bei Partyguide anscheinend erst deshalb zu einer Anzeige, als ich Jason Fellmann in meinem Blog als „unfähig“ bezeichnet hatte.
Erstaunlich war, dass dem Vertreter der Klägerin der Nachname des Mitinhabers von Partyguide, Manuel Kern, entfallen war. Aber es sei sowieso Jason, der in der Angelegenheit die Federführung inne habe.
… und dann der Beklagte
Dann durfte ich auf dem Sessel in der Mitte des Raumes, vor dem Richter und der Protokollführerin, Platz nehmen. Nachdem ich über meine Rechte aufgeklärt worden war und meine Zustimmung gegeben hatte, Aussagen machen zu wollen, durfte ich aus meiner Sicht erklären, wie ich auf das Datenleck stiess. Mit der Partyguide-Suche konnte nach beliebigen Passwörtern gesucht werden, worauf ich innert 7 Tagen 13’000 Passwörter ergatterte. Auch mir stellte der Gerichtspräsident gewisse Fragen, um meinen Antrieb hinter meinem Vorgehen zu ergründen.
To Be Continued …
Am Schluss teilte der Gerichtspräsident uns Anwesenden mit, dass ein nächstes Treffen unumgänglich sein. Dann aber müsse ein Vertreter von Partyguide erscheinen, der dann auch (wenn nötig) einen Vergleich schliessen könne (sprich der Geschäftsführer). Auf die Frage von Oliver, in welchem Zeitraum die nächste Sitzung etwa stattfinden würde, wurde uns ein Zeitpunkt innerhalb der nächsten Monaten, aber garantiert noch vor Ende Jahr, versprochen.
Die Mühlen mahlen
Juhui. Langsam verstehe ich, wieso die Gesetzeshüter und Strafbehörden nicht mit ihrer Arbeit nachkommen. Übrigens: Wenn ein Vergleich nicht zustande kommt (Oliver machte Andeutungen in diese Richtung – und auch ich habe eigentlich nicht vor, Jason mit meinem sauer verdienten Geld einen neuen Porsche kaufen zu lassen), wird man nicht darum herum kommen, die mächtige Prozessmaschinerie anzuwerfen. Das bedeutet: Gutachten, Gerichts- und Anwaltskosten, die der Verlierer dann bezahlen muss. Dabei bleibt der Weg durch die Instanzen selbstverständlich vorbehalten – wogegen der Swissair-Prozess wie ein Klacks aussehen wird.
Dr Aut hat jedenfalls schon angetönt, dass er nötigenfalls die Lokalität für eine Atriiichete in Lausanne (Bundesgericht) bereitstellen werde.