Kirchlindach […] Während SP und FDP die Weitsicht der Entwicklungskommission begrüssten, stiess der Nachkredit bei den Vertretern der SPV auf Widerstand. Besonders kritisiert wurde die externe Ortsplanungsstudie. Diese Aufgabe könnten auch von der Entwicklungskommission und dem Ortsplaner übernommen werden, argumentierte der Präsident der örtlichen SVP, Hansueli Häberli. „Wir haben nicht das Gefühl, es jemanden von aussen braucht.“ Häberli äusserte zudem die Befürchtungen, die Anliegen der Bevölkerung würden nicht berücksichtigt.
Quelle: Der Bund, 12. September 2007, „Kredit für Studie zur Orstplanung bewilligt“, S. 23.
Obwohl man für eine Ortsplanung hehre Ziele vorschiebt, geht es – kurz (und populistisch) zusammengefasst – darum, dass die Politiker gut befreundete Landeigentümer nach Kräften unterstützen (diese Vorbedinung grenzt die parteipolitische Herkunft der kollegialen Politiker arg ein). Seien es solche, die spekulativ Land gekauft und gehortet haben, als auch solche, die das Land seit Generationen besitzen und bewirtschaften (= Bauern).
Sobald die Fläche eingezont (oder umgezont) wird, steigt deren Wert um viele hundert Prozent. Somit ist es (in der Regel) im Interesse jedes Landbesitzers, dass sein Stückchen Land bei einer Ortsplanungsrevision zur Siedlungszone erklärt wird.
Man könnte munkeln, dass in gewissen Gemeinden nicht etwa der Ortsplanungsausschuss nach reiflicher Überlegungen Zonen verteilt, sondern die Landbesitzer gleich selbst …
Die wirklich wichtigen Argumente der Siedlungsplanung sind in solchen Fällen eher nebensächlich – wenn sie sich just decken, ist’s gut, und falls nicht, ist’s ja auch nicht weiter schlimm …
Glücklicherweise muss eine Revision dem Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kanton Bern vorgelegt werden. So können zumindest die gröbsten Ausreisser korrigiert werden, da der Kanton glücklicherweise anders gerichtete Absichten als die Gemeinde hegt. Ein bisschen Abstand zum Schlachtfeld hat noch keinem General geschadet. Der Blickpunkt liegt bei dieser Behörde im Zusammenspiel der längerfristigen Entwicklung innerhalb einer Region – das „Big Picture“ tritt in den Vordergrund.
Ein Vergleich: Man stelle sich vor, ein Kind könnte sich Tag und Nacht in der Süssigkeiten-Abteilung eines Supermarktes herumtreiben. Aus seiner Sicht wäre es nur logisch, sich mit Schoggi und anderen Zucker-Bomben vollzustopfen – schliesslich schmeckt alles unglaublich gut und ist in rauhen Mengen vorhanden. Die Mutter des Kindes denkt aber in einem grösseren Zeitraum als das Kind, erkennt durchaus auch die Gefahren des kurzfristigen Vergnügens (Karies, Fettleibigkeit, Diabetes) und kann mit gezieltem Einsatz das Schlimmste verhindern – was nicht heissen soll, das Schleckereien generell vom Essenstisch gestrichen werden. Beabsichtigt ist eine Mässigung sowie eine Sensibilisierung des Kindes auf die schlecht fassbaren Risiken des Verhaltens – Erziehung eben. Diese Gabe scheint nicht wenigen „erwachsenen“ Ortsplanern zu fehlen …
Dass die Lenkung der Ortsplanung in den letzten Jahren nicht immer gelungen ist, zeigt eine Kritik des Vereins Region Bern:
Der Bevölkerungszuwachs soll zur Hauptsache im inneren, gut erschlossenen Teil der Region ermöglicht werden. Dies entspricht im Agglomerationsporogramm Verkehr + Siedlung dem so genannten Konzentrationsszenario. Die Entwicklung sollte zu mindestens 75% in Gebieten erfolgen, die vom öffentlichen Verkehr gut erschlossen sind (Strukturtyp A). Zu erwähnen ist jedoch, dass die tatsächliche Entwicklung in den Jahren 1996 bis 2004 gerade umgekehrt verlief. In der Gemeinde Bern ging die Wohnbevökerung um 4’300 Personen zurück, sie wuchs aber in den Kerngemeinden um 600 Personen und in den Agglomerationsgemeinden um 3’700 Personen.
Quelle: Regionaler Richtplan Teil 3. Siedlungs- und Bevölkerungsentwicklung. Hochhauskonzept. Mitwirkung.
(Nachtrag: Ein anderer wichtiger Grund, der zu Zersiedelung führt: Die Planer gehen von der irrigen Annahme aus, dass mehr Einwohner auch höhere Steuereinnahmen bedeuten. Da zont man im Notfall auch eine Kuhweide ein, um Neuzuzüger anzulocken. Zweifel an der Überlegung sind angebracht, sind die neuen Wohnungseigentümer doch mit einer Hypothek verschuldet. Auch müssen allfällige Erschliessungskosen der Siedlungen (Kanalisation, Strassen und ÖV) berücksichtigt werden!)