Es tut gut, hie und da einen äusserst praxisnahen Juristen zu Wort kommen zu lassen, um das ramponierte Image seines Berufsstandes ein wenig aufzumöbeln:
Auf schmalem Grat
[…] Das Ziel von Gangstern und Managern ist in der Regel dasselbe: Beide streben den öknomischen Erfolg an. Beide sind […] in unserer Gesellschaft aufgewachsen. Für einen Manager ist es wichtig, dass er Führungsqualitäten hat, Risiken beurteilen kann, über Durchsetzungskraft und Kreativität verfügt. Für den illegalen Unernehmer sind diese Faktoren genauso wichtig.
Quelle: Der kleine Bund, 15. September 2007, „Sind Sie ein Gangster?“, S. 6f.
Nienze?
[…] In der Wirtschaft beobachte ich immer wieder, wie Firmen in bestimmten Positionen Menschen einsetzen, die über eine gewisse Brutalität verfügen und bereit sind, an die Grenzen des Erlaubten zu gehen. Oft glauben diese Firmen, man habe den Rammbock in den eigenen Reihen und deshalb würden nur die anderen betrogen. Meistens stellt sich das als Riesenirrtum heraus.
Anforderungen: Umgänglich, liebenswert, zuvorkommend
In Ihrem letzten Buch, „Verbrechen als Markt“, erwähnen Sie das Beispiel eines Direktors, einer Schweizer Grossbank …
… bei dem in einer internen Beurteilung stand, er neige zu Rücksichtslosigkeit und zum Ausreizen des rechtlichen Rahmens bei der Durchsetzung von Kommissionsforderungen. Er sei deshalb für höchste Funktionen qualifiziert.
Mich erstaunt eigentlich nur, dass Valentin Landmann seinen Beruf weiterhin ausüben kann, obwohl er zu einer bedingten Gefängnis- und Geldstrafe von 15’000 SFr. verurteilt worden ist?
Item! Ab sofort gilt: Falls ich einmal einen Strafverteidiger brauche, dann zwingend einen mit Strafregistereintrag *smile*