Ich hätte mir nie geträumt, einmal einen buchhalterisch angehauchten Blog-Artikel zu veröffentlichen – aber jetzt ist es tatsächlich soweit. Zugegebenermassen auch als Merkhilfe für mich.
Folgende zwei Vermögensarten der Gemeindefinanzen sorgen immer wieder für Verwirrung:
Finanzvermögen
Das Finanzvermögen besteht aus jenen Vermögenswerten, welche ohne Beeinträchtigung der öffentlichen Aufgabenerfüllung veräussert werden können.
Beispiel: Liegenschaften, die an Privatpersonen vermietet werden
Verwaltungsvermögen
Das Verwaltungsvermögen umfasst jene Vermögenswerte, die unmittelbar der öffentlichen Aufgabenerfüllung dienen und über mehrere Rechnungsjahre genutzt werden, das heisst nicht realisierbar sind.
Beispiel: Schulhäuser, Gemeindeverwaltung (Haus)
Quelle: Definitionen von Begriffserklärungen Rating
Im Kanton Bern (und wohl auch in den übrigen Kantonen unseres Landes) werden Investitionen in die beiden Vermögensarten unterschiedlich abgeschrieben – ich verzichte hier aber darauf, meine Leser mit einer halbschlauen Ausführung zu langweilen.
Nachtrag: Die beiden Begriffe sind anscheinend auch in Deutschland bekannt